Nr. 1837
In den gestrigen Morgenstunden vollstreckten Bedienstete des Landeskriminalamtes Berlin mit Unterstützung der Kriminalpolizei Frankfurt am Main an der Wohnanschrift einer „IS“-Rückkehrerin in Frankfurt am Main einen Durchsuchungsbeschluss sowie einen Haftbefehl, welche die Generalstaatsanwaltschaft Berlin zuvor bei dem Kammergericht Berlin erwirkt hatte.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen die 31-Jährige wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland („Islamischer Staat“), der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Die Tatverdächtige soll im Dezember 2014 zusammen mit ihrer damals dreijährigen Tochter von Berlin aus in das Herrschaftsgebiet des „Islamischen Staates“ ausgereist, sich in die Organisation eingegliedert und mehrere „IS“-Kämpfer nach islamischem Ritus geheiratet haben. Nach den bisherigen Erkenntnissen soll sich die Tatverdächtige während ihres Aufenthalts mit entsprechender Unterstützung durch den „IS“ dort innerhalb der Strukturen der Organisation bewegt, sich in den Besitz eines Sturmgewehrs gebracht und ihre Tochter sowie die in Syrien geborenen Söhne im Sinne der „IS“-Ideologie erzogen haben.
Der Tatverdächtigen wurde heute der Haftbefehl verkündet. Sie befindet sich in Untersuchungshaft. Die im Zuge der Durchsuchung sichergestellten Datenträger und Unterlagen werden ausgewertet. Die Ermittlungen dauern an.
Ermittlungen gegen „IS“-Rückkehrerin – Haftbefehl und Durchsuchungsbeschluss vollstreckt
Polizeimeldung vom 05.08.2020