Nr. 0911
Die Bundesregierung hat Ende März 2020 ein 50-Milliarden-Euro-Hilfspaket zur Abmilderung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bereitgestellt. Mit dem Programm sollen gewerblichen Solo-Selbständigen, also die alleine arbeiten und keine Personen beschäftigen, und Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten mit Betriebsstätte in Berlin Zuschüsse zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage beziehungsweise des Liquiditätsengpasses gewährt werden. Für eine rasche Auszahlung verzichtet das Sofort-Hilfeprogramm der Investitionsbank Berlin auf ein bürokratisches Antragsverfahren und damit auf umfangreiche Nachweise zur Erfüllung der Antragsvoraussetzungen. Gerade die Auszahlungen im Rahmen des Soforthilfepakets II mit einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuwendungen innerhalb kurzer Zeit bergen jedoch die Gefahr missbräuchlicher Antragstellung. In den vergangenen Wochen ist den Strafverfolgungsbehörden eine Vielzahl von betrügerischen
Antragstellungen bekannt geworden, bei denen Antragsteller beispielsweise Zuschüsse für nicht existierende oder nicht mehr aktive Unternehmen beantragt oder wahrheitswidrig pandemiebedingte Liquiditätsengpässe vorgetäuscht haben. In diesen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet und – soweit Gelder noch vorhanden waren – vermögenssichernde Maßnahmen ergriffen. Zur Identifizierung und effizienten Verfolgung von Betrugsstraftaten im Zusammenhang mit Corona-Zuschüssen haben Polizei und Staatsanwaltschaft eine gemeinsame Strategie erarbeitet und stehen in engem Kontakt mit der Investitionsbank Berlin sowie den Berliner Banken, die für Auffälligkeiten im Rahmen der Beantragung und Auszahlung von Zuschüssen sensibilisiert wurden und frühzeitig vorliegende Verdachtsmomente an die Strafverfolgungsbehörden melden.
Aktuell werden in einem Fachkommissariat beim Landeskriminalamt Berlin 41 Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetruges bearbeitet.