Staatsbesuch – Einschränkungen zu Lande, zu Wasser und in der Luft

Polizeimeldung vom 17.01.2020

berlinweit

Nr. 0163
Ab Samstag, 18. Januar 2020, bis Montag, 20. Januar 2020, wird es aufgrund eines Staatsbesuches in Berlin zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen und Verkehrssperrungen kommen. Besonders betroffen sind die Bereiche rund um den Flughafen Tegel und das Regierungsviertel.
Auch das Befahren der Spree, u. a. in Höhe des Bundeskanzleramtes, wird nicht mehr möglich sein. Neben den Einschränkungen an Land und auf dem Wasser ist auch der Luftraum betroffen. Es wird ein Flugbeschränkungsgebiet (ED-R Humboldt – Sperrung des Luftraumes vom 19.01.2020, 08.00 Uhr lokale Zeit bis zum 20.01.2020, 19.00 Uhr lokale Zeit) geben.
In diesem Gebiet sind alle Flüge, einschließlich des Betriebes von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen, untersagt. Passagier- und Frachtflüge zu den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld sind nicht betroffen.
Da die Nichteinhaltung dieses Flugverbots eine Straftat darstellt, bitten wir darum, sich vor einem Flugvorhaben über NOTAM zu informieren, ob der beabsichtigte Flug innerhalb des Flugbeschränkungsgebietes liegt und damit gegen luftverkehrsrechtliche Vorschriften verstößt.
Weitere Informationen – insbesondere zur räumlichen Ausdehnung und den Zeiten – entnehmen Sie bitte den Seiten der Deutschen Flugsicherung (DFS).