Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin
Nr. 1132
Das am 8. März 2016 auf dem ehemaligen Friedhofsgelände in der Ruschestraße 9 in Lichtenberg gefundene Baby wird am Montag, 22. Mai 2017 um 14 Uhr beigesetzt. Nach Abschluss sämtlicher kriminaltechnischer Untersuchungen, wird nunmehr das kleine Mädchen auf dem St. Pius-Friedhof in der Konrad-Wolf-Straße 31-32 in 13055 Berlin-Hohenschönhausen seine letzte Ruhestätte finden.
Somit wird jedem die Gelegenheit gegeben, sich persönlich von dem kleinen Kind im Rahmen einer würdevollen Trauerfeier zu verabschieden.
Die Ermittler der 7. Mordkommission des Landeskriminalamtes sind weiterhin mit der Aufklärung des Falles beschäftigt und bitten weiterhin um die Mithilfe der Bevölkerung:
- Wer hat in der Zeit vom 6. bis zum 8. März 2016 Beobachtungen im Bereich der genannten Grünanlage gemacht?
- Wer kann Angaben zur Herkunft des getöteten Säuglings machen?
- Wer hat im oben angegebenen Zeitraum Personen in der Grünanlage oder in der näheren Umgebung mit einem blauen Plastikmüllsack gesehen?
- Wer kennt Frauen, die Ende Februar/Anfang März 2016 schwanger waren, danach aber nicht mit einem Baby gesehen wurden oder eine Schwangerschaft
kaschiert haben könnten? - Welche Frau war ab Anfang März 2016 wegen möglicher Beschwerden, die auf eine nicht fachgerechte Geburt hindeuten, in ärztlicher Behandlung?
- Wer kennt Personen, die im Besitz der abgebildeten Handtücher waren und nun nicht mehr sind?
- Wer weiß, wo derartige Handtücher vertrieben werden oder wurden?
- Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?
Hinweise bitte an die 7. Mordkommission in der Keithstraße 30 in Berlin–Tiergarten unter der Telefonnummer (030) 4664 911 777 oder an eine andere Polizeidienststelle.
Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin Nr. 0736 vom 29. März 2017: Totes Baby in Lichtenberg – Massenspeicheltest und neue Erkenntnisse
Im Fall eines im März 2016 aufgefundenen toten Säuglings in Lichtenberg führten die Ermittlungen inzwischen zu neuen Erkenntnissen. Im Zuge dessen bittet die 7. Mordkommission erneut um Hinweise aus der Bevölkerung.
Am 8. März 2016 gegen 14.40 Uhr hatte ein Passant auf dem ehemaligen Friedhofsgelände in der Ruschestraße 9 in 10367 Berlin-Lichtenberg einen blauen Müllsack im Gebüsch gefunden, in dem sich, in zwei Handtücher eingewickelt, der Leichnam eines Säuglings befand. Die bisherigen Ermittlungen führten nicht zur Namhaftmachung von Tatverdächtigen.
Umfangreiche und zeitaufwändige molekulargenetische Untersuchungen erbrachten inzwischen weitere Erkenntnisse über die noch unbekannte Mutter des Kindes. Demnach dürfte diese die meiste Zeit ihres Lebens nicht in Deutschland verbracht haben. Am ehesten ist davon auszugehen, dass sie aus dem südosteuropäischen Raum stammt und erst einige Jahre vor der Geburt des Säuglings in die Region Berlin kam.
Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein richterlicher Beschluss zur Durchführung einer DNA-Reihenuntersuchung (sog. Massenspeicheltest) bei sämtlichen Frauen und Mädchen, die aus Südosteuropa stammten, im Bezirk Lichtenberg wohnen oder wohnten und im gebärfähigen Alter sind, erwirkt.
Hierzu wurden durch die 7. Mordkommission über 1600 Frauen und Mädchen schriftlich für die 14. Kalenderwoche (3. bis 6. April 2017), zur Abgabe einer Speichelprobe, vorgeladen. Der „Massenspeicheltest“ wird in unmittelbarer Nähe vom Fundort des toten Säuglings in der DRK-Notunterkunft, Ruschestraße 104, in 10365 Berlin, durchgeführt.
Weitere kriminaltechnische Untersuchungen haben außerdem ergeben, dass die Mutter des toten Kindes vermutlich in einem Haushalt gewohnt haben dürfte, in dem eine dunkel getigerte Hauskatze gelebt hat.
Polizeimeldung Nr. 2358 vom 19. September 2016: Totes Baby in Lichtenberg – 5.000 Euro Belohnung ausgelobt
Am 8. März 2016 gegen 14.40 Uhr hatte ein Passant auf dem ehemaligen Friedhofsgelände in der Ruschestraße 9 in 10367 Berlin-Lichtenberg einen blauen Müllsack im Gebüsch gefunden, in dem sich, in zwei Handtücher eingewickelt, der Leichnam eines Säuglings befand. Die bisherigen Ermittlungen führten nicht zur Namhaftmachung von Tatverdächtigen.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Berlin eine Belohnung ausgesetzt. Für Hinweise, die zur Identifizierung der Kindesmutter beziehungsweise zur Aufklärung der Straftat führen, ist eine Belohnung in Höhe von bis zu 5.000 Euro (fünftausend Euro) ausgelobt worden.
Die Belohnung ist ausschließlich für Personen aus der Bevölkerung bestimmt, nicht für solche, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Personen, die an der Tat beteiligt waren, sind von einer Zuteilung ausgeschlossen. Die Verteilung der Belohnung findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt.