Toter im Volkspark Jungfernheide - 3000 Euro Belohnung

Polizeimeldung Nr. 2611 vom 03.11.2014

17.02.2014

Bild des Opfers

Gemeinsame Meldung der Polizei Berlin und der Staatsanwaltschaft Berlin

Der Fall des am 17. Februar 2014 im Volkspark Jungfernheide in Charlottenburg aufgefundenen 38-jährigen Marek BANASZYK ist weiterhin ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun eine Belohnung von bis zu 3000 Euro ausgelobt.

Passanten hatten am Abend des 17. Februar 2014 die teilskelletierte Leiche im Jungfernheidepark gefunden. Die Untersuchungen der Gerichtsmediziner ergaben, dass der bis dahin Unbekannte erschlagen worden war.

Schiedsrichterhaus

Bisherige Ermittlungen der 6. Mordkommission ergaben, dass das Opfer in den letzten Jahren häufiger für ein paar Tage von seinem polnischen Heimatort Gorzow nach Berlin reiste, um sich hier etwas Geld durch das Sammeln von Pfandflaschen zu verdienen. Mit diesem Ziel kam er im Mai 2013 erneut nach Berlin und wurde dann getötet. Ein Bezugspunkt dürfte ein ehemaliges und zwischenzeitlich abgerissenes Schiedsrichterhaus an der Regattastrecke des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanals am Saatwinkler Damm, unweit der Zufahrt zum Flughafens Tegel, gewesen sein. Dieses Gebäude wurde in der Vergangenheit regelmäßig von Obdachlosen genutzt und hat sich nur circa 200 Meter vom Leichenfundort im Volkspark entfernt befunden.

Jacke des Toten

Darüber hinaus wurde bekannt, dass Herr BANASZYK zuletzt mit einer roten Jacke und einer blauen Jeans bekleidet gewesen sein dürfte. Es handelt sich bei der roten Jacke um einen Blouson mit schwarz-weiß geschwungener Schrift in Höhe des Brustbereichs.

Die 6. Mordkommission fragt:

  • Wer hat Marek BANASZYK in Berlin gesehen und kann Angaben zu seinem Umfeld oder seinen Aufenthaltsorten machen?
  • Wer kann Angaben zu der Tat oder den Tätern machen?

Hinweise nimmt die 6. Mordkommission des Landeskriminalamtes Berlin in der Keithstraße 30 in Tiergarten unter der Telefonnummer (030) 4664 – 911 666 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat für Hinweise, die zur Überführung des Täters beziehungsweise der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von bis zu 3.000 Euro ausgelobt. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.