Klargestellt: Vorwürfe gegen die Mordkommission der Polizei Berlin sind haltlos
Bild: Flickr, pixeltone unter CC BY-NC-SA 2.0
In den letzten Tagen wurde unserer Mordkommission in einigen Medien „Versagen“ im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu einem versuchten Mord am U-Bahnhof Schönleinstraße zu Weihnachten 2016 vorgeworfen. Es wurde behauptet: Die Angeklagten in diesem Mordfall könnten möglicherweise nicht verurteilt werden. Die Angeklagten seien gesetzeswidrig ohne Beisein ihrer Erziehungsberechtigten bzw. Vormünder von der Polizei vernommen worden.
Folgendes möchten wir klarstellen:
Fünf der sieben Angeklagten waren zur Tatzeit minderjährig. Die Mutter eines Angeklagten hatte explizit auf ihr Beisein bei der polizeilichen Vernehmung verzichtet. Ein Vormund, der für zwei weitere Angeklagte verantwortlich ist, verzichtete ebenfalls auf sein Anwesenheitsrecht ebenso wie der Vormund des 4. Jugendlichen, der kurz nach Vernehmungsbeginn mit seinem Schützling gesprochen hatte.
Ein jugendlicher Angeklagter konnte den ermittelnden Kolleginnen und Kollegen gegenüber keine Angaben zu einem Vormund oder einem Betreuer machen. Seitens der Justiz wurde lediglich der Vorwurf erhoben, dass der Hinweis auf das Teilnahmerecht der Vormünder nicht ausreichend aktenkundig gemacht worden war.
Um die Aussagen der Angeklagten als Beweismittel zu werten, hätte die Kammer die vernehmenden Beamtinnen bzw. Beamten hören können, worauf sie verzichtet hat.
Natürlich ist auch in diesem Fall jeder der Beschuldigten unter Hinzuziehung eines Dolmetschers rechtlich belehrt worden.
Die Verurteilung der Angeklagten erfolgt nach Bewertung aller Beweismittel durch das Gericht. Für eine Verurteilung der Angeklagten liegen dem Gericht weitere Beweismittel vor, darunter drei weitere Aussagen und präzises Videoüberwachungsmaterial der Tat.
Alle Beschuldigten konnten ermittelt werden, erhielten Haftbefehle und sind nun wegen des versuchten Mordes angeklagt. Der Vorwurf des „Versagens“ unserer Mordkommission ist haltlos.