Bilanz zum Einsatz bei Versammlungen mit Bezug zum Nahostkonflikt

Polizeimeldung vom 03.11.2024

Friedrichshain-Kreuzberg

Nr. 2218
Gestern war die Polizei Berlin von 13.30 bis 22.00 Uhr mit circa 300 Kräften zum Schutz von vier angezeigten Versammlungen mit Bezug zum Nahostkonflikt im Einsatz. Drei pro-israelische Versammlungen in Kreuzberg mit insgesamt circa 20 Teilnehmenden verliefen störungsfrei.

Am Aufzug „Solidarität mit Palästina Stoppt den Gaza Genozid Keine Waffen für Israel Stoppt den Krieg“, der gegen 15.30 Uhr am Platz der Luftbrücke startete und laut Anmeldung ursprünglich am Oranienplatz enden sollte, nahmen in der Spitze circa 720 Personen teil.

Nachdem bei einem Redebeitrag zu Beginn des Aufzugs bereits eine verbotene Parole ausgerufen wurde, skandierten auch während des Aufzugs mehrere Teilnehmende derartige Äußerungen sowie polizeifeindliche Parolen. Ein Pressevertreter wurde von einem Aufzugsteilnehmer beleidigt, ein weiterer tätlich angegriffen. Auch Polizeikräfte wurden angegriffen und mit Flaschen beworfen, zudem versuchten Aufzugsteilnehmende, Festgenommene zu befreien.

Eine Gruppe von 95 Personen, die fortwährend eine verbotene Parole skandierte, wurde im Bereich Gneisenaustraße Ecke Schleiermacherstraße von der Veranstaltung ausgeschlossen. Während die Einsatzkräfte die Personalien der Betreffenden feststellten, skandierten Beobachter des Geschehens polizeifeindliche Parolen. Sie wurden des Ortes verwiesen.

Gegen 17.20 Uhr beendete der Anzeigende den Aufzug vorzeitig im Bereich Gneisenaustraße Ecke Baerwaldstraße. Einige Teilnehmende kamen der Aufforderung der Einsatzkräfte zum Verlassen des Ortes nicht nach und mussten durch Zwang in Form von Schieben und Drücken zum Gehen bewegt werden.

Gegen 19.40 Uhr kamen erneut circa 35 ehemalige Versammlungsteilnehmende an der Gneisenaustraße zusammen. Die Einsatzkräfte verwiesen sie des Ortes. Daraufhin griff eine Demonstrantin die Einsatzkräfte an, ein weiterer Demonstrant beleidigte die Einsatzkräfte und versuchte erfolglos, an die Dienstwaffe eines Beamten zu gelangen.

Wegen Volksverhetzung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Körperverletzung, Beleidigung, tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung und wegen des Versuchs des schweren Diebstahls von Schusswaffen wurden insgesamt 36 Strafermittlungsverfahren eingeleitet. Insgesamt kam es zu 136 Freiheitsbeschränkungen. Acht Einsatzkräfte wurden verletzt.