Bilanz zum Einsatz im Zusammenhang mit Halloween-Feiern und Versammlungen mit Bezug zum Nahostkonflikt

Polizeimeldung vom 01.11.2024

berlinweit

Nr. 2204
Gestern war die Polizei Berlin bezüglich der Feierlichkeiten an Halloween sowie mehrerer Versammlungen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt von 15 Uhr bis 0.30 Uhr mit rund 800 Kräften im Einsatz. Eine im Vorfeld angezeigte Versammlung mit Bezug zum Nahostkonflikt und vier angezeigte Versammlungen im Zusammenhang mit Halloween-Feierlichkeiten verliefen störungsfrei.

Im Einsatzzeitraum wurden im gesamten Stadtgebiet vereinzelt pyrotechnische Gegenstände entzündet und Müllcontainer in Brand gesetzt, unter anderem am Chamissoplatz, im Graefekiez in Kreuzberg sowie in der Thermometersiedlung in Lichterfelde. Überwiegend minderjährige Personengruppen attackierten vereinzelt Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr mit Pyrotechnik.

Gegen 19.15 Uhr überprüften die Einsatzkräfte am Wilhelmsruher Damm im Märkischen Viertel einen Mann, der eine Axt mit sich führte. Da er Widerstand leistete, setzten die Beamtinnen und Beamten das Reizstoffsprühgerät ein. Anschließend brachten sie den Festgenommenen zur Behandlung in ein Krankenhaus.

Kurz nach 22 Uhr brannten in der Gärtnerstraße in Friedrichshain ein Pkw und ein Autoreifen. Auf der Fahrbahn lagen Gegenstände, unter anderem E-Scooter, Bauzaunelemente und Mülltonnen. In der näheren Umgebung befanden sich circa 150 Personen, die zum Teil vermummt Pyrotechnik zündeten und sich vor Eintreffen der Polizei in unterschiedliche Richtungen zerstreuten. Vor Ort bemerkten die Einsatzkräfte anschließend mehrere Farbschmierereien mit Nahostbezug an Häuserwänden des Boxhagener Platzes.

Es wurden insgesamt 23 Strafermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigungen durch Feuer, Verstößen gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Acht Ordnungswidrigkeiten wurden angezeigt, hauptsächlich wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz. Insgesamt kam es zu 132 Freiheitsbeschränkungen. Zwei Einsatzkräfte erlitten Verletzungen, eine an einem Arm und eine an einer Hand.