Körperliche Auseinandersetzung nach Fußballspiel

Polizeimeldung vom 19.08.2024

Marzahn-Hellersdorf

Nr. 1703
Gestern Nachmittag kam es in Hellersdorf nach einem Fußballspiel zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Nach bisherigen Erkenntnissen soll es gegen 14.30 Uhr während eines Fußballspiels auf einem Fußballplatz im Teterower Ring zunächst zu Pöbeleien zwischen einem 16-Jährigen und mehreren unbekannten Personen gekommen sein. Alle Beteiligten wurden daraufhin des Stadions verwiesen. Die verbale Auseinandersetzung soll sich dann außerhalb des Geländes fortgesetzt haben. Nach Spielende sollen dann sechs weitere Personen dazu gekommen sein, darunter auch Spieler einer der beiden Mannschaften, die zuvor gegeneinander gespielt hatten. Der 16-Jährige soll aus der Gruppe heraus gegen einen Zaun gedrückt, gewürgt und ins Gesicht geschlagen worden sein. Anschließend entfernte sich die Personengruppe in Richtung Boizenburger Straße. Alarmierte Polizeikräfte trafen kurz darauf mehrere Personen in der Boizenburger Straße an und kontrollierten diese. Während der dann folgenden polizeilichen Maßnahmen kam ein 44-Jähriger dazu, der zuvor an der körperlichen Attacke auf den 16-Jährigen beteiligt gewesen sein soll, und störte die Maßnahmen durch Unmutsbekundungen. Im weiteren Verlauf entschlossen sich die Polizeikräfte, die Identität des Mannes festzustellen. Da sich der Mann weigerte sich auszuweisen, wollten die Kräfte den Mann durchsuchen. Dagegen leistete er Widerstand, woraufhin er zu Boden gebracht und ihm Handfesseln angelegt wurden. Dabei zog sich der Mann Verletzungen im Gesicht zu und klagte über Schmerzen am Handgelenk, Knie und im Gesicht. Hinzugerufene Rettungskräfte brachten ihn für eine ambulante Behandlung in ein Krankenhaus. Nach einer Atemalkoholkontrolle, die einen Wert von rund 2 Promille ergeben hatte, wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Im Anschluss konnte der Mann das Krankenhaus verlassen. Der Jugendliche hatte bei dem mutmaßlichen Angriff Kopfverletzungen erlitten und wollte sich selbstständig in ärztliche Behandlung begeben. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte werden von einem zuständigen Fachkommissariat der Polizeidirektion 3 (Ost) geführt.