Steinwürfe von Autobahnbrücke

Polizeimeldung vom 17.07.2024

Reinickendorf

Nr. 1999
Äußerst gefährliche Steinwürfe gegen fahrende Fahrzeuge ereigneten sich gestern Nachmittag und Abend in Tegel.
Gegen 15.30 Uhr wurden Einsatzkräfte zu einer Gefahrenstelle auf der BAB 111, Fahrtrichtung Süd, kurz vor der Einfahrt in den Tunnel Tegel alarmiert. Die Besatzung des Einsatzwagens stellte dort auf der Fahrbahn der Autobahn mehr als 60 Gleisschottersteine fest. Die Autobahn Fahrtrichtung Süd musste bis 17 Uhr zur Reinigung vollständig gesperrt werden.
Gleichzeitig erschienen eine Autofahrerin und ein Autofahrer auf der Wache eines Polizeiabschnittes und zeigten an, dass sie während der Fahrt, kurz vor der Einfahrt in den Tunnel, von Steinen getroffen worden sind. Die 26-Jährige gab an, dass ein Stein die Motorhaube ihres Fahrzeuges getroffen hatte. Der 52-Jährige teilte mit, dass ein Stein auf der Frontscheibe seines Lkw gelandet war. Über die Internetwache zeigte später ein 43-Jähriger an, dass die Frontscheibe seines Pkw, ebenfalls kurz vor der Einfahrt in den Tunnel, von einem Stein getroffen wurde. Alle drei Fahrzeuge wurden dadurch beschädigt, die Frau und die beiden Männer blieben glücklicherweise unverletzt.
Gegen 18.50 Uhr meldeten drei Frauen im Alter von 22, 44 und 51 Jahren, dass ihre Fahrzeuge auf Höhe derselben Stelle von Steinen getroffen und beschädigt worden waren. Die 51-Jährige erlitt einen Schock und musste von hinzugerufenen Rettungskräften zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Zeugen sahen oberhalb des Tunnels einen Jungen oder einen Jugendlichen, der mehre Steine auf die Autobahn hinabwarf. Eine von Einsatzkräften sofort durchgeführte Absuche des Ortes oberhalb des Tunnels verlief jedoch ohne Erfolg.
Es ist lediglich glücklichen Umständen zu verdanken, dass es trotz der Steinwürfe nicht zu folgenschweren Verletzungen oder Unfällen kam. Die Fahrtrichtung Süd der BAB musste abermals zur Reinigung bis gegen 20.40 Uhr gesperrt werden. Die Bearbeitung der zu diesen Fällen eingeleiteten Strafermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr übernahm ein für Verkehrsdelikte zuständiges Kommissariat der Polizeidirektion 1 (Nord).