Polizei Berlin zieht zum Achtelfinalspieltag der UEFA EURO 2024™ am 29. Juni 2024 Bilanz

Polizeimeldung vom 30.06.2024

berlinweit

Nr. 1375
Rund 3.000 Polizeikräfte befanden sich gestern zur Bewältigung der Einsatzlage rund um die UEFA EURO 2024™ in Berlin im Dienst. Dabei unterstützten Einsatzkräfte der Polizeien Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Rheinland-Pfalz sowie der Bundespolizei und der Bundeswehr die Polizei Berlin.

Im Rahmen eines gegen 14 Uhr begonnenen sogenannten Fanmarsches von rund 3.500 schweizerischen Fußballfans vom Breitscheidplatz zum S-Bahnhof Charlottenburg kam es auf der Kantstraße zu Streitigkeiten und verbalen Auseinandersetzungen zwischen einigen Fans und einem Jugendlichen. Dieser trat aus einem Fachgeschäft für Fußballartikel mit entzündeten pyrotechnischen Artikeln auf die Straße. Einige Fans befürchteten damit in Verbindung gebracht zu werden und forderten den Jugendlichen auf, die beiden Artikel zu löschen. Dabei soll es zu einer Körperverletzung zum Nachteil des 15-Jährigen gekommen sein, in deren Verlauf ihm die pyrotechnischen Gegenstände von Fans abgenommen und gelöscht worden waren. Einsatzkräfte der Polizei Berlin schritten ein und beruhigten die Situation, bei der es aus der Menschenmenge heraus zu Würfen von Bierdosen und weiteren Gegenständen in Richtung der Einsatzkräfte kam. Diese erkannten später zwei der Fans wieder, die Gegenstände geworfen hatten und stellten deren Identitäten fest. Anschließend brachten sie die beiden in einen Polizeigewahrsam, wo sie vor einen Ermittlungsrichter geführt wurden. Der Tatverdächtige der Körperverletzung wurde ebenfalls später durch Einsatzkräfte der Bundespolizei festgestellt und der Freiheit entzogen.
Gegen 15.20 Uhr beschränkten Einsatzkräfte einem italienischen Fußballfan am Theodor-Heuss-Platz die Freiheit, nachdem dieser mit Abspielen des Liedes „L’Amour toujours“ den sogenannten Hitlergruß zeigte.
Gegen 23 Uhr sammelten sich bis zu 700 Personen mit Fahrzeugen auf dem Hardenbergplatz, um den Spielsieg der deutschen Nationalmannschaft zu bejubeln. Hierbei kam es vereinzelt zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen, Beleidigungen sowie Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte. Die eingesetzten Einsatzkräfte mussten unmittelbaren Zwang durch einfache körperliche Gewalt anwenden und Freiheitsbeschränkungen durchführen. Gegen 1.30 Uhr befanden sich keine jubelnden Fußballanhänger mehr am Ort.
Es wurden 44 freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahmen durchgeführt und 30 Strafermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts des besonders schweren Landfriedensbruches, der einfachen und gefährlichen Körperverletzung, des Diebstahls, der Beleidigung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, des Diebstahls sowie des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.