Nr. 0630
Gestern Nachmittag wurde in Wedding ein 22-Jähriger bei seiner Flucht mit einem Pkw vor einer Polizeikontrolle durch einen 26-Jährigen Autofahrer ausgebremst. Nur durch Glück wurde der 26-Jährige dabei nicht verletzt. Nach bisherigen Ermittlungen und Aussagen forderten Polizeikräfte gegen 15.50 Uhr den 22-jährigen Mercedes-Fahrer an der Seestraße Ecke Indische Straße zum Anhalten auf, um zu prüfen, ob er der mutmaßliche Verursacher eines vorangegangenen Verkehrsunfalls war, der sich vom Unfallfallort entfernt hatte. Der Mann kam der Aufforderung zunächst nach und bog rechts in die Afrikanische Straße ein. Plötzlich beschleunigte er das Fahrzeug und versuchte sich, über kleinere Neben- und Hauptstraßen, der Kontrolle zu entziehen. Dabei fuhr der Mercedes mit überhöhter Geschwindigkeit, über rote Ampeln und teilweise über Gehwege, um anderen Verkehrsteilnehmern auszuweichen. Der Fahrer machte nicht einmal vor einer Treppe in einer Parkanlage des dortigen
Goetheparks halt und fuhr über die Stufen in die Grünanlage. Während der weiteren Fahrt rammte der Mercedes-Fahrer ein Einsatzfahrzeug in der Afrikanischen Straße. Nur durch rechtzeitiges Wegspringen konnte eine Beamtin an einer Sperrung in der Seestraße einem Zusammenstoß entgehen. Der 22-Jährige fuhr dann von der Seestraße auf die Autobahn in Richtung Charlottenburg. Auf Höhe der Ausfahrt Spandauer Damm setzte sich der 26-Jährige mit seinem Wagen vor das Auto des 22-Jährigen und bremste diesen schließlich bis zum Stehen aus. Einsatzkräfte nahmen dort den geflüchteten Fahrer fest. Der Tatverdächtige konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen und wirkte so, als ob er unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand. Einsatzkräfte brachten ihn zwecks Blutentnahme und erkennungsdienstlicher Behandlung zum Gewahrsam der Polizeidirektion 2 (West). Der Mercedes wurde beschlagnahmt. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der 22-jährige Fahrer entlassen. Ein
Fachkommissariat für Verkehrsdelikte ermittelt nun wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens, des Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel und ohne Fahrerlaubnis sowie Verkehrsunfallflucht.
Verfolgungsfahrt nach Verkehrsunfallflucht
Polizeimeldung vom 26.03.2024
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