Nr. 0123
Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin
Gegen einen 23- und einen 25-jährigen Mann, die bei einer Versammlung am vergangenen Sonntag, den 14. Januar, in der Frankfurter Allee im Ortsteil Lichtenberg Polizeieinsatzkräfte angegriffen und verletzt haben sollen, erließ ein Richter wegen des Verdachts der besonders schweren Landfriedensbrüche gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin Untersuchungshaftbefehle. Dem 23-Jährigen wird vorgeworfen, während der Versammlung „Luxemburg-Liebknecht-Ehrung 2024“, die vom Frankfurter Tor bis zur Gudrunstraße lief, einem Polizisten mit einer Fahnenstange aus Holz mehrfach und mit voller Wucht auf den Kopf geschlagen zu haben. Dadurch soll der Beamte, der einen Helm trug, eine Gehirnerschütterung und Nackenschmerzen erlitten haben. Kurz davor soll der 23-Jährige mit der Fahnenstange auf mindestens zwei weitere Einsatzkräfte eingeschlagen haben.
Dem 25-Jährigen wird vorgeworfen, im Rahmen der Versammlung mit einer Metallstange auf drei Polizisten eingeschlagen und diese sowohl an ihren Helmen als auch durch Stiche mit der Stange an ihren Visieren getroffen zu haben. Im Rahmen der Festnahme soll der 25-Jährige massiven Widerstand geleistet haben, der nur durch die Anwendung unmittelbaren Zwangs gebrochen werden konnte. Zwei Einsatzkräfte wurden dabei verletzt, konnten jedoch ohne Behandlung im Dienst verbleiben.
Bei der Versammlung soll der Redner eines Lautsprecherwagens im Aufzug trotz Aufforderung des Versammlungsleiters, dies zu unterlassen, mehrfach die strafbewehrte Parole „From the river to the sea“ skandiert haben. Er wurde daraufhin zur Klärung seiner Identität von der Polizei festgenommen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, für welche der Aufzug angehalten worden war, schloss der Versammlungsleiter den Redner vom weiteren Verlauf der Demonstration aus. Kurz darauf kam es zu verbalen Unmutsäußerungen und dann von Teilnehmenden der Versammlung zu plötzlichen Übergriffen auf die Einsatzkräfte, an denen sich der 23- und der 25-Jährige in der eingangs erwähnten Art und Weise beteiligt haben sollen.
Nach derzeitigem Stand wurden bei dem Einsatz 21 Polizeikräfte verletzt, wovon vier ihren Dienst beenden und zum Teil medizinisch versorgt werden mussten. Polizistinnen und Polizisten nahmen im Zuge der Angriffe 14 Personen vorläufig fest.
Im Rahmen der Versammlung wurden Ermittlungsverfahren wegen schweren Landfriedensbruchs, tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzungsdelikten, Gefangenenbefreiung, Beleidigung, Volksverhetzung sowie Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen eingeleitet. Die Auswertung des Einsatzes und die damit einhergehenden Ermittlungen dauern an. (ms)