Für Hinweise, die zur Identifizierung der Frau sowie zur Aufklärung der Straftat führten, hatte der Polizeipräsident in Berlin bereits Ende der achtziger Jahre eine Belohnung in Höhe von 5.000 Deutsche Mark ausgelobt. Diese hat auch heute noch Bestand und beziffert sich nunmehr auf 2.500 Euro. Dabei ist die Belohnung ausschließlich für Personen aus der Bevölkerung bestimmt, zu deren Berufspflichten nicht die Verfolgung von Straftaten gehört. Personen, die an der Tat beteiligt waren, sind von einer Zuteilung ebenso ausgeschlossen. Die Verteilung der Belohnung findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt.
Die Ermittlerinnen und Ermittler fragen:
- Wo wird eine Frau vermisst, die Mitte der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts dem Aussehen nach Ähnlichkeiten mit der Gesichtsrekonstruktion der Toten hatte?
- Wer kann Angaben zur Identität der unbekannten Toten machen?
- Wer kann Auskünfte zur Bekleidung der Person geben?
- Wer kann Auskünfte zum Schmuck sowie zur Armbanduhr und den Zahlen auf der Rückseite der Uhr geben?
- Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?
Hinweise, die auch vertraulich behandelt werden können, richten Sie bitte an die 4. Mordkommission des Landeskriminalamts unter der Rufnummer (030) 4664-911444 oder per E-Mail. Selbstverständlich können Sie Ihre Informationen auch über die Internetwache der Polizei Berlin oder mit jeder anderen Polizeidienststelle teilen.