Nr. 1734
Nachdem ein 18-Jähriger vor in bürgerlicher Kleidung eingesetzten Kräften der Polizei Berlin auf den Boden spuckte, diese verbal anging und andeutete, sie mit einer selbst hergestellten Stoß- und Schlagwaffe anzugreifen, forderten sie ihn auf, dies zu unterlassen, drohten den Schusswaffengebrauch an und überwältigten ihn letztlich.
Ersten Erkenntnissen zufolge passierten am Dienstagabend gegen 19.40 Uhr ein 18-Jähriger und sein 17-jähriger Begleiter drei entgegenkommende, in bürgerlicher Kleidung eingesetzte Kräfte der Polizei Berlin auf dem Gehweg des Mehringdamms. Im Vorbeigehen habe der 18-Jährige einem Polizisten unvermittelt vor die Füße gespuckt und seinen Weg erst einmal fortgesetzt. Kurz darauf soll er sich jedoch umgedreht und den Polizisten herablassend angegangen sowie provoziert haben. Ohne sich auf die Provokation einzulassen, soll dieser den Heranwachsenden zum Weitergehen aufgefordert haben.
Dieser wiederum sei nun in aggressiver Haltung auf die Einsatzkräfte zugegangen. Um weitere Aggressionen zu unterbinden, gaben sich die eigentlich als Fußstreife Eingesetzten als Polizisten und Polizistin zu erkennen. Der 18-Jährige soll sich jedoch unbeeindruckt gezeigt, eine mit Schrauben selbst hergestellte Stoß- und Schlagwaffe gezogen, damit gedroht und Schlagbewegungen in Richtung der Einsatzkräfte ausgeführt haben. Diese zogen nun ihre Dienstwaffen und versuchten, auf den 18-Jährigen beruhigend einzuwirken. Sein 17-jähriger Begleiter unterstützte dies, sodass die Lage kurzfristig beruhigt werden konnte. Als der 18-Jährige nun jedoch aufgefordert wurde, sich auszuweisen, habe er erneut aggressiv reagiert und wieder die selbst hergestellte Stoß- und Schlagwaffe angelegt. Er wurde nun unter Vorhalt der Dienstwaffe dazu aufgefordert, die Waffe fallen zu lassen.
Der 17-jährige Begleiter soll dem 18-Jährigen in diesem Moment die Waffe entrissen haben. Mit Hilfe von Unterstützungskräften konnte der augenscheinlich alkoholisierte 18-Jährige nun zu Boden gebracht werden. Hierbei sei es zu erheblichen Widerstandshandlungen gekommen, was die weitergehende Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich machte. Ihm konnte im Folgenden die Handfesseln angelegt werden.
Der Tatverdächtige wurde zur Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung und einer Blutentnahme zu einem Polizeigewahrsam gebracht, aus dem er im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen entlassen wurde. Die Waffe wurde beschlagnahmt. Ihn betreffend wurden Ermittlungen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz aufgenommen. Verletzt wurde bei dem Einsatz nach bisherigen Erkenntnissen niemand.