Nr. 1461
Die Polizei Berlin hat bei turnusmäßigen Kontrollen Verstöße gegen eine interne Weisungslage für Abfragen im „Polizeilichen Landessystem für Information, Kommunikation und Sachbearbeitung“ (POLIKS) festgestellt.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten fordert ein hohes Maß an Datensicherheit und einen verantwortungsbewussten Umgang. Neben den grundlegenden Zugriffsvoraussetzungen sind die Beschäftigten der Polizei Berlin daher angehalten, im Vorfeld einer jeden Abfrage den Grund sowie eine freitextliche Ergänzung hierzu zu benennen. Dies dient der Prüfung der Plausibilität und einer schnellen Nachvollziehbarkeit der Abfrage. Eine dahingehende Information und Sensibilisierung aller Zugriffsberechtigen erfolgte wiederkehrend.
Im Rahmen polizeiinterner Kontrollen wurden bei 83 der insgesamt gut 20.000 Zugriffsberechtigten festgestellt, dass sie die Vorgaben für die freitextlichen Ergänzungen des Abfragegrundes wiederholt nicht eingehalten haben. Dies steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit der Abfrage, sondern stellt erst einmal „lediglich“ einen Verstoß gegen die interne Weisung dar. In sämtlichen Fällen wurden daher dienst- bzw. disziplinarrechtliche Ermittlungen aufgenommen. In deren Rahmen wird auch geprüft, ob und inwieweit die Abfragen rechtmäßig waren bzw. Datenschutzverstöße vorliegen.