Neue Corona-Schutzregeln betreffen auch die Polizei Berlin

Polizeimeldung vom 07.12.2021

berlinweit

Nr. 2655
Anlässlich der neuesten Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats gilt ab morgen in allen Dienstgebäuden der Polizei Berlin die sogenannte 3G-Regelung. Alle Besucherinnen und Besucher sind angehalten, vor Betreten der Liegenschaften ihren Personalausweis in Verbindung mit einem geeigneten Nachweis über eine Corona-Schutzimpfung oder Genesung vorzulegen. Wer weder geimpft noch genesen ist oder keinen Nachweis über seinen Impfstatus bzw. die Genesung erbringen kann, sollte einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen können. Gegebenenfalls können Testmöglichkeiten vor Ort genutzt werden. Dies kann jedoch zu deutlichen Wartezeiten führen.