Nr. 2655
Anlässlich der neuesten Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats gilt ab morgen in allen Dienstgebäuden der Polizei Berlin die sogenannte 3G-Regelung. Alle Besucherinnen und Besucher sind angehalten, vor Betreten der Liegenschaften ihren Personalausweis in Verbindung mit einem geeigneten Nachweis über eine Corona-Schutzimpfung oder Genesung vorzulegen. Wer weder geimpft noch genesen ist oder keinen Nachweis über seinen Impfstatus bzw. die Genesung erbringen kann, sollte einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen können. Gegebenenfalls können Testmöglichkeiten vor Ort genutzt werden. Dies kann jedoch zu deutlichen Wartezeiten führen.
Neue Corona-Schutzregeln betreffen auch die Polizei Berlin
Polizeimeldung vom 07.12.2021
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