Nr. 2627
Nach Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse sowie der Abwägung sämtlicher Interessen – insbesondere dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit – hat die Polizei Berlin die mit dem Titel „UNSPALTBAR – Nein zum Impfzwang, Umzug“ angezeigte Versammlung verboten, da basierend auf den Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit
- deren Teilnehmende regelmäßig gesetzliche Regelungen, hier konkret zum Schutz vor Infektionen und damit zum Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, zum Schutz der Gemeinschaft nicht akzeptieren,
- deren Teilnehmende in einer Vielzahl von Versammlungen wiederholt unter Beweis gestellt haben, dass regelmäßig und nahezu ausnahmslos aufgrund der fehlenden Akzeptanz diese Infektionsschutzregeln nicht eingehalten werden,
- bei denen der grundrechtlich gesicherten und von der Polizei Berlin geschützten Meinungsäußerung regelmäßig durch Verstöße gegen die Infektionsschutzregelungen, insbesondere durch das Verweigern des Tragens einer Munde-Nase-Bedeckung, Nachdruck verliehen werden soll – dies förmlich Markenzeichen und erklärtes Ziel ist,
- deren Verantwortliche – zumindest in Teilen – kaum oder gar nicht Willens oder in der Lage sind, bei entsprechenden Verstößen ihre Verantwortung wahrzunehmen und regulierend gegenzusteuern.