Einschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Flächen und der Versammlungsfreiheit in Bereichen des Stadtteils Mitte

Polizeimeldung vom 12.10.2021

Mitte

Nr. 2259
Anlässlich einer gerichtlich verfügten Räumung und eines dazu an die Polizei Berlin ergangenen Amtshilfeersuchens werden der Gemeingebrauch von öffentlichen Flächen und die Versammlungsfreiheit vom 14. Oktober 2021, 15 Uhr, bis 15 Oktober 2021, 23.59 Uhr in begrenzten Bereichen des Stadtteils Mitte eingeschränkt.
Innerhalb dieses Zeitraumes ist die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes der

  • Köpenicker Straße zwischen Haus-Nummer 140 und Adalbertstraße (einschließlich Kreuzungsbereich)
  • Adalbertstraße zwischen Köpenicker Straße/Adalbertstraße (einschließlich Kreuzungsbereich) und Melchiorstraße/Adalbertstraße (einschließlich Kreuzungsbereich)
  • Bona-Peiser-Weg zwischen Köpenicker Straße und Paula-Thiede-Ufer
  • Paula-Thiede-Ufer zwischen Bona-Peiser-Weg und Engeldamm (einschließlich Gehweg zwischen Schillingbrücke und Engeldamm in Höhe Haus-Nummer 4)

für öffentliche Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel nicht gestattet. Eine Nutzung des Bereiches ist nur Anrainerinnen und Anrainern und deren Besucherinnen und Besuchern sowie in Einzelfällen eines unabweisbaren Bedarfs, insbesondere von Notfällen, gestattet. Anlassbezogen kann der Zutritt jedoch eingeschränkt werden.

Bereich der Allgemeinverfügung

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen (auch solchen mit Sonder- und Ausnahmegenehmigungen gem. StVO, darunter auch Elektrokleinstfahrzeuge), Fahrrädern, motorisierten Zweirädern oder mobilen Behältnissen (insbesondere Kleidercontainer, Müllbehälter etc.) auf dem öffentlichen Straßenland des bezeichneten Bereichs ist für den beschriebenen Zeitraum untersagt. Bereits dort abgestellte Gegenstände im Sinne des vorstehenden Satzes, sind in den genannten Zeiträumen vom öffentlichen Straßenland des bezeichneten Bereichs zu entfernen. Auch im Fall einer widerrechtlichen Entfernung der zugehörigen Verkehrszeichen, wird um Beachtung der Einschränkung gebeten.

Die eingerichteten Haltverbotszonen (siehe Karte) gelten von Donnerstag, den 14. Oktober 2021, 13 Uhr, bis Freitag, den 15. Oktober 2021, 23:59 Uhr.