Nr. 1912
Für Samstag, 28. August 2021, und Sonntag, 29. August 2021, wurden fast 100 Versammlungen angezeigt, dreizehn davon mussten verboten werden. Die Verbote ergingen nach der Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse. Hierin eingeflossen sind insbesondere die Erfahrungen zu der Versammlungslage am 31. Juli und 1. August 2021, die Abwägung sämtlicher Rechte und das Aggressions-, Gefährdungs- sowie Gewaltpotenzials in der Protestbewegung.
Vor dem Hintergrund, dass die Polizei Berlin die Vielzahl der weiterhin stattfindenden Versammlungen betreut und aufgrund der Erfahrungen, dass bisherige Versammlungsverbote missachtet wurden, hat die Polizei Berlin sich auf ein einsatzintensives und kräftezehrendes Wochenende vorbereitet.
Für das kommende Wochenende stellt die Polizei Berlin sämtliche eigenen Einsatzkräfte auf und hat Unterstützung aus Bund und Ländern angefordert. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Landes- und Bundeslagen haben diese Kräfte entsandt, sodass an beiden Tagen insgesamt mehr als 4 200 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz sind.
Der Schwerpunkt des Einsatzkonzeptes liegt auf der Einhaltung der bestehenden Infektionsschutznormen und damit einhergehend der Durchsetzung der Versammlungsverbote. Es sieht hierzu unterschiedliche, abgestufte Maßnahmen vor. Kommunikation ist und bleibt erstes Einsatzmittel, auch wenn es gilt, Infektionsrisiken schnellstmöglich zu unterbinden.
Die wiederholten Angriffe auf Journalistinnen sowie Journalisten, Dritte und Polizistinnen und Polizisten führen das Gewaltpotenzial in der Protestbewegung für Augen und definieren ein weiteres klares Einsatzziel – entsprechende Schutzmaßnahmen. Insbesondere in Anbetracht der Gefährdungslage für Medienvertretende wird deren Schutz erneut berücksichtigt. Darüber hinaus werden aufgrund eines Aufrufs, Medienhäuser zu „besuchen“, gezielte Schutzmaßnahmen an bestimmten Objekten mit Bezug zu Medien getroffen. Die Polizei Berlin hat die betreffenden Medienhäuser auf den Aufruf hingewiesen, sie dahingehend sensibilisiert und die Schutzmaßnahmen erläutert. Inwieweit Pläne für unterschiedliche Störaktionen, die sich auch auf andere Einsatz- und Rettungsorganisationen wie z. B. die Berliner Feuerwehr auswirken könnten, Bestand haben, wird aktuell bewertet und geprüft.
Da dezentrale Aktionen nicht auszuschließen sind, ist die Polizei Berlin in der gesamten Stadt gefragt. Finden sich im Stadtgebiet Personen entgegen der Versammlungsverbote zusammen, wird die Polizei Berlin diese frühzeitig ansprechen, kontrollieren und entsprechende Verfahren einleiten, vorübergehende (Verkehrs-)
Beeinträchtigungen sind jedoch nicht auszuschließen.
Die in identischem Themenzusammenhang bei der Versammlungsbehörde angezeigten Fahrzeugkorsos werden abgehalten.