Nr. 1624
Bereits Mitte Mai zeigte eine Dienstkraft der Polizei Berlin an, dass zwei Beschäftigte sich während der Streifenfahrt wiederholt und mehrfach unter anderem rassistisch und menschenverachtend geäußert haben sollen. Im Zuge der Ermittlungen brachten weitere Dienstkräfte straf- und disziplinarwürdiges Verhalten von drei weiteren Beschäftigten desselben Dienstbereichs zur Anzeige. Die seitens der Polizei Berlin eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe Zentral (1) hatte die Ermittlungen aufgenommen und führt sie noch.
Die Äußerungen, die während der Streifenfahrt getroffen worden sein sollen, konnten nicht von Außenstehenden oder den Betroffenen, auf die sie ausgerichtet waren, wahrgenommen werden. Dies ist zwar bei der strafrechtlichen Bewertung relevant, ändert jedoch nichts daran, dass sie in absolutem Widerspruch zum Werte- und Selbstverständnis sowie den Aufgaben und Pflichten von Polizistinnen und Polizisten stehen. Mit ersten Ermittlungserkenntnissen und nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft Berlin konnten daher unverzüglich disziplinarrechtliche Ermittlungen aufgenommen und dienstrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Die disziplinarrechtlichen Maßnahmen laufen in diesem Fall parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen und müssen sich diesen nicht erst anschließen.
Die weiteren angezeigten Beschäftigten der Polizei Berlin betreffend werden aus unterschiedlichen Gründen Disziplinar- bzw. Ermittlungsverfahren geführt. In einem Fall liegen nach jetzigem Ermittlungsstand Verdachtsmomente auf die Verwendung Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und in einem weiteren auf Racial Profiling vor. Dem dritten Fall liegt kein Verdacht eines politisch motivierten Vergehens zugrunde.
Neben den eingeleiteten Disziplinar- und Strafverfahren wurden durch die Polizei Berlin mehrere Umsetzungen verfügt und ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Die Ermittlungen zu den Verfahren dauern an.
Dienstkräfte zeigen an – EG Zentral übernimmt
Polizeimeldung vom 26.07.2021
bezirksübergreifend