Nr. 1315
Auf einem durch die Polizei Berlin angemieteten Gelände wurde eine Schadstoffbelastung durch Asbest festgestellt. Polizeikräfte des Landeskriminalamtes nutzten das Areal einschließlich des Gebäudekomplexes im Zeitraum von April 2018 bis August 2019 sporadisch für Trainingszwecke. Dabei kam es durch die Dienstkräfte unter anderem zum Einsatz von Sprengmitteln, was zur Freisetzung von Asbest- und künstlichen Mineralfasern (KMF) geführt haben soll.
Im September 2019 wandte sich die Polizei Berlin an den Vermieter des Trainingsobjekts, da im Zusammenhang mit der Erstellung eines durch den Vermieter beauftragten Schadstoffgutachtens Hinweise auf eine Kontamination des Objektes ergingen. Vorsorglich entschied die Polizei Berlin daraufhin, das Training in dem betroffenen Gebäudekomplex unverzüglich und bis aus Weiteres einzustellen.
Nach bisherigen Erkenntnissen und Stellungnahmen soll ein sehr geringes Gesundheitsrisiko vorliegen. Alle der 122 betroffenen Kolleginnen und Kollegen wurden über den Sachverhalt, die freigesetzten Gefahrstoffe, Vorsorgemöglichkeiten sowie die geplante Durchführung von arbeitsmedizinischen Beratungsgesprächen informiert. Auch erfolgte eine Beratung hinsichtlich der vorsorglichen Erstellung einer Dienstunfallanzeige sowie der Aufnahme in eine zentrale Datei, um Ansprüche, die sich auf möglicherweise auftretende Folgewirkungen beziehen könnten, im Nachgang geltend machen zu können.
Bislang liegen der Polizei Berlin keine Meldungen von Dienstkräften über gesundheitliche Beeinträchtigungen vor, die infolge der Nutzung des Gebäudekomplexes entstanden sind.
Die Polizei Berlin beendete bereits unmittelbar im Jahr 2019 den Nutzungsvertrag.