Nr. 1164
In einem Dienstgebäude der Polizei Berlin kam es zur Auslösung eines Distanzelektroimpulsgerätes (DEIG).
Nach ersten Erkenntnissen soll es durch einen unsachgemäßen Umgang mit einem DEIG durch eine Dienstkraft der Polizei Berlin zu einer Auslösung des Lichtbogens gekommen sein. Die Kartusche mit den Projektilen wurde nicht aktiviert. Durch den Lichtbogen wurde eine weitere Dienstkraft verletzt.
Der Kriminaldauerdienst einer benachbarten Direktion wurde mit den ersten Ermittlungen einschließlich der Zeugenvernehmungen sowie der Spurensuche und -sicherung beauftragt und hat diese unmittelbar aufgenommen. Die weiteren Ermittlungen werden durch ein für Polizeidelikte zuständiges Kommissariat der Polizei Berlin geführt. Bestandteil dieser wird insbesondere die Feststellung des exakten Ereignishergangs sein. Disziplinarrechtliche Ermittlungen schließen sich dem an.