Die Kriminalpolizei in einer örtlichen Direktion nennt sich Referat Kriminalitätsbekämpfung (K). Es besteht aus drei Kriminalinspektionen und dem Arbeitsgebiet Interkulturelle Aufgaben.
K 1: Kriminaldauerdienst
K 2: Sachbearbeitung von Einbrüchen, Kfz-Diebstählen, Verkehrsunfällen und -straftaten
K 3: Sachbearbeitung von Gewaltdelikten, Jugendgruppengewalt und Drogendelikten, Bekämpfung der Intensivtäterkriminalität, Vermisstensachen und Todesermittlungen, Straftaten nach dem Waffengesetz
Auskünfte zu ihrer Anzeige erhalten Sie wochentags zwischen 09:00 und 15:00 Uhr telefonisch unter (030) 4664-709630.
Im Notfall wählen Sie aber bitte immer den polizeilichen Notruf 110!
K 1: Kriminaldauerdienst
Die hier tätigen Kriminalbeamtinnen und -beamten sind rund um die Uhr erreichbar und nehmen alle sofort erforderlichen kriminalistischen Ermittlungshandlungen vor, wie beispielsweise das Sichern beweisrelevanter Tatortspuren, erste Vernehmungen und weitere strafprozessuale Maßnahmen. Die Strafanzeigen werden anschließend an die weiterbearbeitende Dienststelle innerhalb der Direktion 3 oder an das Landeskriminalamt (LKA) abgegeben.
Außerdem ist dieser Inspektion die operative Einheit Fahndung, Aufklärung und Observation (FAO) angegliedert.
K 2 und K 3: Kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung
In den beiden sachbearbeitenden Kriminalinspektionen werden die Anzeigen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zur Abgabe an die Staats- und Amtsanwaltschaft bearbeitet, d.h. alle erforderlichen Ermittlungen zur beweissicheren Aufklärung der Straftat vorgenommen.
Die in der dritten Inspektion angegliederte Operative Gruppe Jugendgewalt (OGJ) übernimmt repressive und präventive Aufgaben im Zusammenhang mit Jugendgewalt, ist in der Jugendszene präsent, geht Hinweisen auf Gruppendelikte nach, überwacht dazu kriminalitätsgefährdete Brennpunkte und hält Vorträge, Antigewaltveranstaltungen etc. in Jugendeinrichtungen und Schulen ab. Sie ist erreichbar unter der Rufnummer (030) 4664–373130.
Kommissariat K 23 VED: Verkehrsermittlungsdienst (VED)
Der VED ist u.a. für die Bearbeitung/Aufnahme von Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang, Schwer- und Leichtverletzten, Alkohol/Drogeneinfluss sowie Unfallfluchten zuständig.
Weiterhin steht ein Verkehrsunfallkommando rund um die Uhr den Kolleginnen und Kollegen des täglichen Dienstes in Fragen der Unfallaufnahme unterstützend zur Seite.
Zusätzlich werden hier Verkehrsstraftaten ohne Verkehrsunfallgeschehen bearbeitet, wie z.B. Fahren unter Alkohol/Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung im Straßenverkehr oder das Fahren ohne gültige Haftpflichtversicherung.
Dir 3 K AGIA (Arbeitsgebiet interkulturelle Aufgaben):
Zu den Aufgaben des AGIA gehört es, ausländerrechtliche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Rahmen von eigenen bzw. Unterstützungseinsätzen zu verfolgen. Weiterhin erfolgt durch die Dienstkräfte des AGIA eine fachliche Beratung von Einsatzkräften. Das AGIA steht in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Einwanderung (LEA) und bearbeitet übersandte Ermittlungsersuchen. Diese Amtshilfeersuchen betreffen auch Rückführungsmaßnahmen, welche durch das AGIA vorbereitet und durchgeführt werden.
Präventions- bzw. Netzwerkarbeit ist ebenfalls ein Bestandteil des Aufgabengebietes.