Der Schutz diplomatischer Vertretungen ergibt sich aus der Verpflichtung nach den Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen. Danach verpflichtet sich der Gastgeberstaat unter anderem, die jeweilige Vertretung nach außen zu schützen sowie den ungehinderten Zugang und deren reibungslose Arbeit zu gewährleisten.
Neben dem Sicherheitsservice für Diplomatische Einrichtungen versteht sich die Verbindungsstelle des ZOS auch als Ansprechpartner und Bindeglied zu anderen Polizei- und Verwaltungsdienststellen.