In den Fachkommissariaten der 2. und 3. Inspektion werden unterschiedliche Delikte wie Wohnungs- und Geschäftseinbrüche, Hehlerei, Diebstahl von und aus Kraftfahrzeugen, Rauschgiftdelikte, Raub- und Gewaltdelikte (auch die Jugendgruppengewalt) , aber auch die Vermisstenanzeigen, Todesermittlungsverfahren und zahlreiche Verkehrsdelikte im „VED“ (Verkehrsermittlungsdienst) bearbeitet.
Die Fachkommissariate übernehmen nach der Sofortbearbeitung die Ermittlungsvorgänge sowie alle Anzeigen und Hinweise, die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegen.
Hier werden die Vorgänge durch kriminalpolizeiliche Ermittlungen zur Aufklärung der Straftaten und ggf. mit den damit verbundenen Maßnahmen, wie Durchsuchungen und Festnahmen, bis zur Abgabe der Akten an die Amts- bzw. Staatsanwaltschaft vervollständigt.
Eine Besonderheit stellt das Kommissariat für „Täterorientierte Ermittlungen“ (TOE) dar:
Hier werden – losgelöst von der üblichen Zuständigkeit – personenbezogene Ermittlungen bei Intensiv- und Mehrfachtätern geführt.
Unter der Rufnummer (030) 4664-709630 kann wochentags zwischen 09.00 – 15.00 Uhr berlinweit der Sachbearbeiter zu jeder Strafanzeige bei der Zentralen Auskunftsstelle der Polizei Berlin erfragt werden.
Die Kommissariate erreichte Sie über die allgemeine Telefonauskunft der Polizei Berlin unter der Rufnummer: (030) 4664-0.
Im NOTFALL wählen Sie bitte immer den POLIZEILICHEN NOTRUF 110!