Die personenbezogenen Daten aus erkennungsdienstlichen Behandlungen können unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen in erkennungsdienstlichen Sammlungen gespeichert werden, um in Zukunft eine schnellere Identifizierung der Person bzw. die Zuordnung einer Fingerspur vom Tatort zu ermöglichen. Für die Speicherung und Verwaltung der Personalien, Personenbeschreibungen, Fingerabdrücke und Fotos steht das EDV-System BIDAVIS (Bilddaten Verarbeitungs- und Informationssystem) zur Verfügung, das jedem befugten Polizeibeamten in Berlin ermöglicht, Fotos und Fingerabdrücke von Tatverdächtigen an einem berechtigten PC-Auskunftsplatz abzurufen und auszudrucken.
Bei Zweifeln an der Richtigkeit von Personalien wird das aufwändige sogenannte „Personenfeststellungsverfahren“ durchgeführt, bei dem Personenstandsurkunden eingesehen und Zeugen befragt werden.
In der DNA-Analyse-Datei werden zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung die Personalien und DNA-Identifizierungsmuster von Tatverdächtigen gespeichert, um eine Zuordnung von DNA-Spuren an zukünftigen Tatorten zu ermöglichen (siehe auch unter „DNA-Analytik“).