Nachweis von Medikamenten und Betäubungsmitteln in Körperflüssigkeiten.
Das Vorhandensein und die gegebene Wirkstoffkonzentration von Betäubungsmitteln und Medikamenten sowie deren Abbauprodukte in Blut und/oder Urin wird immer dann ermittelt, wenn eine Ursache für rechtlich relevante Verhaltensauffälligkeiten und Bewusstseinseinschränkungen gefunden werden muss.
Die Blutprobenuntersuchung beinhaltet ein Drogenscreening, die qualitative und quantitative Bestimmung von Wirkstoffen sowie die Bestimmung des Blutalkoholgehaltes.