Wenn Sie Informationen zu möglichen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine haben, insbesondere, wenn Sie selbst Opfer oder Augenzeuge geworden sind, können Sie sich an jede Polizeidienststelle in Ihrer Nähe wenden.
Diese wird anhand eines Fragebogens, der auch in ukrainischer, russischer und englischer Sprache vorliegt, erste Informationen entgegennehmen und diese an die zuständigen Behörden weiterleiten.
Kriegsverbrechen können in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie durch Ausländer außerhalb von Deutschland begangen wurden.
Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) hat unter einer Internetseite ein Hinweisportal in englischer Sprache eröffnet. Auch dort können Sie Hinweise auf Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem aktuellen Konflikt geben.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Flyer des Bundeskriminalamtes (BKA) oder auf der Internetseite Germany4Ukraine.de.
Die deutsche Polizei bedankt sich für Ihre Angaben und Ihre Mithilfe!