Von einer Straftat betroffen zu sein, sucht man sich nicht aus. Ein Ermittlungsverfahren und die damit einhergehenden polizeilichen Interventionen können für Betroffene als zusätzlich belastend empfunden werden.
Im Rahmen des polizeilichen Opferschutzes bieten wir daher folgende Unterstützungsmöglichkeiten:
- Wir informieren Sie über die Anzeigenerstattung, das weitere Ermittlungsverfahren und Ihre Rechte im Strafverfahren.
- Sie werden unsererseits hinsichtlich dessen, was Sie erlebt haben und wie Ihre persönliche Situation aussieht, individuell beraten.
- Wenn es Ihrerseits gewünscht ist, können wir Sie an Fachberatungsstellen, Behörden und sonstige Unterstützungseinrichtungen weitervermitteln.
Kontakt Team der Opferschutzbeauftragten:
Es ist unser Anliegen, Ihnen für die Vernehmungen und Beratungen einen Ort zu bieten, bei dem das Berichten des Tatgeschehens für Betroffene und Zeugen in einer würdigen und respektvollen Gesprächsatmosphäre erfolgt. Ein speziell hierfür eingerichteter Opferschutzraum ermöglicht Vernehmungen in einer Atmosphäre der Ruhe und Vertraulichkeit. Entsprechend der verfügbaren Raumkapazität werden Sie im Opferschutzraum oder in einem der anderen Vernehmungszimmer des LKA 1 zu dem Tatgeschehen befragt.
Der Opferschutzraum bietet die Möglichkeit, dass Kinder, für den Zeitraum einer Vernehmung oder eines Gesprächs, sich in einer kleinen Spielecke beschäftigen können.