Sie sind von einer Sexualstraftat betroffen und möchten eine Anzeige erstatten?

Eingang zum LKA 1

Es gibt verschiedene Gründe eine Strafanzeige zu erstatten, insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten wie Sexualdelikten. Hier finden Sie allgemeine Richtlinien, wann es ratsam sein könnte, eine Strafanzeige zu stellen.

  • Wenn Sie von einer Straftat betroffen sind, wie z. B. einer körperlichen oder sexualisierten Gewalttat, sollten Sie die Strafverfolgungsbehörden zeitnah darüber zu informieren, damit diese reagieren können. Insbesondere die Spurensicherung unterliegt zeitlichen Grenzen, die ein schnelles polizeiliches Agieren notwendig machen. Auch die persönlichen Erinnerungen verblassen, das Geschehene wird verdrängt oder Erinnerungen werden durch neue Ereignisse überlagert.
  • Bitte beachten Sie, dass das Erstatten einer Strafanzeige eine persönliche Entscheidung ist und von den individuellen Umständen abhängt. Informieren Sie sich deshalb gerne und nehmen Sie Unterstützung von Rechtsberatungsstellen oder Opferschutzorganisationen in Anspruch.
  • Wenn Sie wissen oder vermuten, dass jemand anderes von einer Straftat betroffen oder gefährdet ist, können Sie durch eine Strafanzeige dazu beitragen, diese Person zu schützen und weitere negative Folgen zu verhindern.
  • Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle oder auch online erstatten. Sexualstraftaten zum Nachteil von Minderjährigen werden zentral im Fachdezernat des LKA 13 in Berlin-Tiergarten bearbeitet.

Erlebte sexualisierte Gewalt ist niemals die Schuld der Betroffenen. Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung. Betroffene von sexuellen Übergriffen verdienen Mitgefühl, Unterstützung und Gerechtigkeit. Es ist unsere Aufgabe als Gesellschaft, die Betroffenen zu unterstützen, die Täterinnen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen und eine Kultur der Gewaltlosigkeit und des Respekts zu fördern.