Das Strafverfahren

Möchten Sie sich über den Gang des Strafverfahrens informieren?

Das Strafverfahren beginnt oft mit einer Strafanzeige, die bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eingereicht wird.

Die Strafanzeige kann von den Betroffenen, einer Zeugin/einem Zeugen oder einer anderen Person erstattet werden.

Nach Eingang der Anzeige leitet die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein, um Beweise zu sammeln, Zeuginnen und Zeugen zu befragen, Datenträger auszuwerten und den Tathergang zu rekonstruieren. Dies kann ferner die Untersuchung von Tatorten sowie die Festnahme von Verdächtigen umfassen. Die Auswertung von Datenträgern kann im Ermittlungsverfahren viel Zeit in Anspruch nehmen. Verletzte einer Sexualstraftat können sowohl bei der Polizei als auch seitens der Ermittlungsrichterschaft audiovisuell vernommen werden.

Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und ausreichende Beweise einer Straftat vorliegen, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Verdächtigen.

Wird die Klage von dem Gericht zugelassen, entscheidet eine Richterin oder ein Richter über die Schuld oder Unschuld der angeklagten Person. Während der Hauptverhandlung werden Beweise vorgelegt, Zeuginnen und Zeugen befragt und die Argumente der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung präsentiert.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben das Recht, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, wenn sie der Meinung sind, dass Verfahrensfehler vorliegen oder das Urteil ungerechtfertigt ist.

Das sind Ihre Rechte als Verletzte / als Verletzter.

Person mit Stift in der Hand zeigt auf ein Dokument zur Unterschrift
Sollten Sie eine Strafanzeige erstattet haben, stehen Ihnen zahlreiche Rechte im Laufe des Strafverfahrens zu.

Sie haben das Recht, möglichst frühzeitig, regelmäßig schriftlich und soweit möglich in einer für Sie verständlichen Sprache Ihre Rechte als betroffene Person im und außerhalb des Strafverfahrens zu erfahren.

Da die Ihnen zustehenden Rechte abhängig von dem angezeigten Delikt sind, werden Sie nach Anzeigenerstattung von den Polizeidienstkräften spezifisch informiert. Jede Zeugin und jeder Zeuge hat zudem das Recht, eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen, die oder der Sie berät und Ihnen auch während der Zeugenvernehmung zur Seite steht. Als Verletzte/r einer Sexualstraftat haben Sie zudem die Möglichkeit, verstärkt ihre Rechte im Rahmen der Nebenklage zu vertreten. Lassen Sie sich hierzu von einem Rechtsbeistand beraten, (eine Anwaltssuche ist möglich unter https://www.rak-berlin.de/das-recht/anwaltssuche.php). Insbesondere Kindern und Jugendlichen steht das Recht einer intensiven Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung seitens einer psychosozialen Prozessbegleitung zu, ein Antrag ist hierzu erforderlich. Sprechen Sie gerne das zuständige Fachkommissariat an.

Nützliche weiterführende Informationen über das Strafverfahren und Rechte von Betroffenen von Straftaten erhalten Sie unter infovictims.de bzw. mittels Videos unter Ablauf des Strafverfahrens | polizei-beratung.de.