Durch den starken Frost hat sich auf den Gewässern eine dünne Eisschicht gebildet. Diese ist nicht tragfähig!
Die Wasserschutzpolizei Berlin warnt eindringlich vor dem Betreten der Eisflächen.
Es besteht Lebensgefahr!
Immer wieder, wenn im Winter der Frost die Berliner Gewässer hat zufrieren lassen, werden die verschiedensten Fragen zum Betreten der Eisflächen laut.
Innerhalb der Berliner Polizei kümmert sich die Wasserschutzpolizei um diese Thematik.
Wir haben hier unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen und die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:
Wann gibt die Wasserschutzpolizei Eisflächen zum Betreten frei?
Die Wasserschutzpolizei gibt nie eine Eisfläche zum Betreten frei, denn sie ist nicht die dafür zuständige Behörde. Zuständig für die innerstädtischen Seen (Gewässer Zweiter Ordnung) sind die jeweiligen Bezirksämter. Es werden jedoch auch von dort aus keine Eisflächen zum allgemeinen Betreten freigegeben.
Zuständig für die großen, fließenden Gewässer (Gewässer Erster Ordnung) ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Diese erteilt aber nur auf Antrag im Einzelfall (z. B. für Veranstaltungen) Genehmigungen zum Betreten des Eises. Eine allgemeine Freigabe von Eisflächen erfolgt auch hier nicht.
Wenn Sie also die Eisflächen betreten, dann tun Sie das immer auf eigene Gefahr!
Wann ist das Eis tragfähig?
Das kann man nie genau sagen. Die Eisstärken auf einem einzigen Gewässer können sehr unterschiedlich sein. Hier bilden Faktoren wie Strömungsverhältnisse, Zu- oder Ablauf eines Sees, Sonneneinstrahlung, Beschaffenheit und Dichte des Eises eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund gibt die Wasserschutzpolizei auch keine Eisstärken bekannt, sondern zeigt immer wieder die Gefahren beim Betreten des Eises auf.
Was ist zu beachten, wenn man trotzdem auf das Eis geht?
- Gehen Sie niemals alleine auf das Eis!
- Gehen Sie niemals in der Dunkelheit oder bei schlechter Sicht auf das Eis!
- Meiden Sie fließende Gewässer, wie z.B. Spree, Havel, Großer Wannsee, Großer Müggelsee, Tegeler See!
- Meiden Sie die Eisfläche unter Brücken!
- Halten Sie sich von gebrochenen Fahrrinnen oder Eislöchern fern!
- Vergewissern Sie sich vor dem Betreten des Eises über Standorte von Rettungseinrichtungen der Berliner Feuerwehr am Ufer!
Wie kann man helfen, wenn jemand ins Eis eingebrochen ist?
Holen Sie Hilfe herbei! Alarmieren Sie Polizei (110) oder Feuerwehr (112).
Bereiten Sie die Rettung ins Eis eingebrochener Personen sorgfältig vor.
Prüfen Sie die möglichen Rettungshilfsmittel. Sie gefährden sonst den Erfolg und bringen sich zusätzlich in Gefahr.
Versuchen Sie nach Möglichkeit die Rettung vom Ufer, z.B. mit einer Stange, Rettungsleiter, einem Seil oder einem Rettungsring.
Wenn Sie sich der Unglücksstelle auf dem Eis nähern, legen Sie sich auf das Eis und robben oder gleiten Sie. Hierdurch verteilen sie Ihr Gewicht auf eine größere Fläche.
Diese Wirkung wird durch eine Leiter unterstützt.
Was tut die Wasserschutzpolizei, wenn die Gewässer zugefroren sind?
Die Wasserschutzpolizei ist dann rund um die Uhr an den Berliner Gewässern auf Streifenfahrt.
Dafür stehen Spezialfahrzeuge, die sogenannten „Eiswagen“ zur Verfügung. Diese sind mit verschiedensten Gerätschaften für Rettungsaktionen und zur Messung der Eisstärke ausgerüstet.
Zum Rettungsgerät gehört unter anderem ein Kälteschutzanzug, mit dem die Rettungsteams in der Lage sind, sich in das eiskalte Wasser zu begeben.
Diese und andere Szenarien werden ständig von den Mitarbeitern der WSP im Rahmen von Rettungsübungen trainiert.
Selbst das handhabungssichere Anlegen des Kälteschutzanzuges bedarf der ständigen Übung, um im Ernstfall eine automatisierte Handlung abzurufen.
“Bobbi Bär und Hansi Hase:…
…Vorsicht auf dem Eis!”
Mit dieser Informationsbroschüre wendet sich die Wasserschutzpolizei an die Jüngsten in unserer Gesellschaft. Diese in kindgerechter Form gestalteten Flyer werden im Rahmen des Präventionsunterrichts an Berliner Schulen ausgehändigt, um so rechtzeitig und gezielt vor den Gefahren am und auf dem Eis zu warnen.