Angenommene Bewerberinnen bzw. Bewerber werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung “Polizeimeister – Anwärter/in” (16- bis 39-jährige Dienstanwärter/innen) in den Vorbereitungsdienst eingestellt und zur Ausbildung zugelassen.
Ausbildung - mittlerer Dienst
Bild: Polizei Berlin
Sie tragen dann folgende Schulterklappen an der Uniform:
Die Ausbildung dauert grundsätzlich 2 ½ Jahre. In dieser Zeit müssen sich die Nachwuchskräfte (NWK) umfassendes Wissen und Kompetenzen aneignen und ihren jeweiligen Wissensstand in Prüfungen nachweisen.
2 ½-jährige Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst ist in fünf Semester gegliedert und besteht u.a. aus fachtheoretischer und fachpraktischer Ausbildung sowie allgemeinbildendem Unterricht (Deutsch/Englisch), Sport, praktischer Ausbildung/praktischem Einsatztraining, verschiedenen PC-Anwendungsunterweisungen und Verhaltenstrainingsseminaren. Das erlernte Wissen wird im Rahmen von Praktika praktisch angewendet und vertieft.
Das 1. Semester umfasst die Vermittlung von Grundkenntnissen sowie Ausprägung erster handlungs- und kompetenzorientierter Fertigkeiten im fachtheoretischen Unterricht (z.B. Politische Bildung, Öffentliches Recht, Eingriffsrecht, Strafrecht, Kriminalistik und Verkehrsrecht), in der praktischen Ausbildung, in den Fächern Deutsch und Sport (dazu gehören: Schwimmen und Retten, einsatzbezogene Selbstverteidigung und konditionelle Übungen) sowie in Trainings/Seminaren (z.B. Schießen, Verhaltenstraining, Informationstechnik und Opferschutz).
In den folgenden vier Semestern werden die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft und durch Praktika in Einsatzeinheiten und auf Polizeiabschnitten ergänzt. Darüber hinaus werden Seminare u.a. in der Ersten Hilfe, der Verkehrsregelung, dem Fahrsicherheitstraining, der interkulturellen Kompetenz und dem Einsatztraining absolviert. Die Tatortarbeit bei Cybercrime und in der Spurensicherung wird erlernt.
Die schriftlichen Prüfungen finden grundsätzlich in der letzten Woche des jeweiligen Prüfungssemesters statt. Die Laufbahnprüfung schließt mit der mündlichen Abschlussprüfung ab. Besonders leistungsstarke Nachwuchskräfte des mittleren Polizeivollzugsdienstes, die über eine Studienberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife) verfügen, können, sofern alle persönlichen und fachlichen Bedingungen erfüllt werden, nach dem 2. Semester in das Studium für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei übernommen werden.
Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, kann, nach Maßgabe freier Stellen, unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum/zur Polizeimeister/in ernannt werden und wird zunächst entweder einer Einsatzeinheit zugeordnet oder versieht den Dienst bei einem Polizeiabschnitt . Gleichzeitig wird damit die Grundlage für das Beförderungsamt des mittleren Dienstes der Schutzpolizei geschaffen.
Für die Dauer der Ausbildung werden die Nachwuchskräfte kostenlos ärztlich versorgt.
Das sind die folgenden Amtsbezeichnungen:
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Verdienstbeispiele mittlerer Polizeivollzugsdienst
Polizei Berlin
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