Spitzensport
Bild: Polizei Berlin
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Spitzensportförderung in der Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst
Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt derzeit fünf Jahre und fünf Monate.
Die Semester gliedern sich in zwei Phasen:- eine fünf monatige Präsenzphase von September bis Januar an der Polizeiakademie Berlin in Ruhleben
- eine sieben monatige Trainings-, Wettkampf und Selbstlernphase, in der der Spitzensport im Vordergrund steht.
Alternativ gibt es eine individuelle Förderung in einem Standard-Ausbildungsgang der Polizeiakademie Berlin.
Hier besteht die Möglichkeit, die Ausbildung um maximal zwei Jahre zu verlängern und so verpasste Ausbildungsinhalte nachzuarbeiten bzw. nachzuholen. -
Spitzensportförderung im Studium des gehobenen Polizeivollzugsdienstes
Im Bachelor-Studiengang zum gehobenen Polizeivollzugsdienst (Schutz- und Kriminalpolizei) an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin gibt es eine individuelle Spitzensportförderung.
Hier besteht die Möglichkeit, das Studium um maximal zwei Jahre zu verlängern und so verpasste Inhalte nachzuarbeiten bzw. nachzuholen. -
Nach Beendigung der Ausbildung und dem Studium
Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung und des Studiums erfolgt die Spitzensportförderung individuell innerhalb eines Personalpools „Spitzensport“. Hier steht der Sport im Vordergrund.
Das Gehalt entspricht dem jeweiligen Amt gemäß Besoldungstabelle des Landes Berlin.
Eingangsamt im mittleren Dienst ist A7, im gehobenen Dienst A9. -
Einstellungsvoraussetzungen
Förderungswürdig sind insbesondere die Sportarten, in denen in Berlin ein Bundesstützpunkt anerkannt ist (olympische Sportarten) sowie Sportarten, die bei den World-Games der nichtolympischen Spitzenverbände des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ausgetragen werden.
Voraussetzung für die Förderung ist der Bundeskaderstatus oder, sofern altersbedingt der Bundeskaderstatus noch nicht erreicht werden kann, der Landeskaderstatus der Athletinnen und Athleten. Das Kadersystem ist bundeseinheitlich durch den DOSB organisiert.Darüber hinaus gelten die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst.
Mehr Informationen gibt es auf unserer Karrierewebseite.
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