In Berlin ereignen sich täglich durchschnittlich 350 Verkehrsunfälle. Bei einem Großteil dieser Unfälle kommt es glücklicherweise „nur“ zu Blechschäden. Trotzdem stellt ein Verkehrsunfall für jeden Beteiligten eine Ausnahmesituation dar. Viele überfordert diese Situation mitunter, weil sie nicht wissen, worauf sie nun achten müssen.
Auf dieser Seite möchte Ihnen die Polizei Berlin Tipps und Hinweise für richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall geben.
Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen. Überblick verschaffen!
Bei Verletzten alarmieren Sie die Feuerwehr 112 und lassen Sie für eine evtl. Beweisaufnahme durch das Verkehrsunfallkommando die Fahrzeuge in ihrer Endstellung stehen!
Sind die Fahrzeuge nur geringfügig beschädigt, müssen sie zur Seite gefahren werden (Bagatellschadensgrenze: ca. 715,00 €).
Fertigen Sie Fotos von der ursprünglichen Unfallsituation (Übersichtsaufnahme). Detailfotos von den Schäden schützen vor überteuerten Abrechnungen und bei Unfällen in betrügerischer Absicht.
Lassen Sie in folgenden Fällen den Unfall unbedingt von der Polizei aufnehmen:
- wenn ein Unfallbeteiligter verletzt ist,
- bei unklarem Unfallhergang und/oder hohem Sachschaden,
- bei vermutetem Alkohol- oder Drogeneinfluss eines Beteiligten,
- bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen,
- wenn sich der Unfallgegner nicht ausweisen kann,
- der Verdacht besteht, dass der Unfallgegner keinen Führerschein besitzt,
- sofort von Ihnen Geld als Schadenersatz verlangt wird oder
- ein Beteiligter Unfallflucht begangen hat.
Wird der Unfall von der Polizei aufgenommen, so erhalten Sie ein Unfallaktenzeichen, welches bei Rückfragen oder Auskunftsersuchen immer anzugeben ist.
Bei Bagatellunfällen (reiner, geringwertiger Blechschaden) muss die Polizei nicht zwingend zur Unfallaufnahme gerufen werden. In diesen Fällen verwenden Sie die Unfallprotokolle Ihrer Versicherung oder Ihres Automobilclubs.