Aus der Missachtung des Haltgebotes an Rotlicht abstrahlenden Ampelanlagen (im Fachjargon auch Lichtzeichenanlagen genannt) und Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit resultieren regelmäßig besonders folgenschwere Verkehrsunfälle (VU).
Auf eine gezielte und kontinuierlich betriebene Überwachung des fließenden Verkehrs an Unfall- und Deliktsbrennpunkten – auch im stationären Betrieb durch automatische Verkehrsüberwachungsanlagen – kann daher zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit nicht verzichtet werden.
Oftmals führen mehrere Faktoren in ihrem Zusammenwirken zu einem Verkehrsunfall.
Im Zuge der individuellen Rotlichtüberwachung wurde insbesondere festgestellt, dass Fahrzeugführer häufig beim Umschalten einer Ampel von „Grün“ auf „Gelb“ ihr Fahrzeug deutlich beschleunigen, um nicht bei „Rot“ in deren geschützten Bereich einzufahren. Die Natur der Sache will es, dass dadurch nicht immer ein Rotlichtverstoß oder ein VU vermieden wird.
Um diesem negativen Verhalten entgegen zu wirken, wurde entschieden, stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen künftig grundsätzlich um ein Modul zur Geschwindigkeitsüberwachung zu erweitern. Die kombinierten Überwachungsanlagen bekämpfen auf diese Weise zumindest zwei Faktoren, die häufig zu besonders folgenschweren VU führen.
Wer rücksichtslos Rotlicht missachtet und dadurch das Leben Unschuldiger gefährdet, gehört deshalb beweiskräftig festgestellt und zur Verantwortung gezogen.
In Berlin werden aktuell insgesamt 32 stationäre Überwachungskameras betrieben, die Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstöße an besonders unfallbelasteten Kreuzungen und Einmündungen automatisch und beweissicher dokumentieren.