Giftig? Ätzend? Explosiv? Übermüdet? Technische Mängel?
Hierbei handelt es sich um die Überwachungsgebiete, die neben der Überprüfung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs auch den Transport von gefährlichen Gütern umfassen und zu den täglichen Aufgaben des Sachgebiets Sonderverkehr gehören. Gerade vor dem Hintergrund der internationalen Verflechtungen der Wirtschaftsverkehre wird hier auch ein Augenmerk auf die europäischen Verkehre gelegt. Persönliches Engagement, umfangreiche und ständig zu aktualisierende Fachkenntnisse sowie die spezielle materielle Ausrüstung dieses Dienstbereichs ermöglichen ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten, um auch die Handhabung von gefährlichen Gütern zu überwachen. Zu diesem Zweck führen die Beamten gezielte Standkontrollen durch oder fahren im Berliner Stadtgebiet Streife. Dabei werden hauptsächlich Lkw und Busse einer Kontrolle unterzogen.
Die Kontrollen beziehen sich unter anderem auf
- die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten
- die Beachtung der Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes
- Feststellung von Manipulationen bei der Erfassung der Lenk- und Ruhezeiten
- den vorschriftsmäßigen technischen Zustand der Fahrzeuge
- die vorschriftsmäßige Verstauung und Sicherung der Fahrzeugladung
- die sachgemäße Verstauung und Kennzeichnung von Gefahrgut
- die Einhaltung der Fahrzeugmaße und Gewichte
- die Einhaltung der allgemeinen Verkehrsvorschriften und vieles mehr.
Festgestellte Fahrzeugmängel werden beweiskräftig dokumentiert. Ist dies am Kontrollort nicht möglich, wird das Fahrzeug sichergestellt und durch einen Gutachter des TÜV/Dekra untersucht. Die festgestellten Verstöße werden zur Anzeige gebracht. Bei Personen, die nicht innerhalb Deutschlands ihren Wohnsitz haben, wird eine Sicherheitsleistung erhoben, um die Kosten für das Verfahren und die zu erwartende Geldbuße zu decken. Bei Kraftfahrern, die die geforderten gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten haben, wird eine Zwangspause angeordnet.
Ein Schwerpunkt der Überwachung liegt auf der ordnungsgemäßen und sicheren Durchführung des gewerblichen Personenverkehrs. In diesem Zusammenhang werden u.a. gezielt Reisebusse von Klassenfahrten überprüft.
Des Weiteren sind die Beamten dieses Dienstbereiches bei Haustanküberfüllungen (austretendes Heizöl beim Befüllen der Tanks) für die Sofortmaßnahmen wie die Beweissicherung, Benachrichtigung der zuständigen Behörde und Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem Umweltschutz zuständig. Zudem erteilen sie Auskünfte im Zusammenhang mit den von ihnen überwachten Vorschriften und beschulen Mitarbeiter anderer Dienststellen. Um die übertragenen Aufgaben möglichst effizient zu erfüllen, verfügt dieser Dienstbereich über spezielle Einsatzmittel und Streifenwagen.
Zu ihrer Ausrüstung gehört u.a.:
- mobile Radlastwaagen zum Feststellen von Fahrzeuggewichten
- Rollbretter für die Fahrzeugkontrolle unter dem Lkw
- Fotokameras
- Auswertcomputer für die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten
- Gasmasken und Atemschutzgeräte
- Strahlenmessgeräte und Gasometer
- Behältnisse für Proben von Gefahrgut oder Umweltgiften
- personenbezogene Strahlendosimeter
- antistatische Arbeitskleidung
- explosionsgeschützte Lampen
- Vorschriftensammlungen und Handbücher über Gefahrgutvorschriften und Abfallrecht
- im Streifenwagen eingebaute Fotokopierer
- Plombenzangen zum Verplomben von Fahrzeugen und Räumen
- diverse Verkehrszeichen und –leiteinrichtungen für die Absicherung von Kontrollstellen.