Radfahrer müssen grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand auf der Straße fahren. Sind sogenannte Schutzstreifen (mit gestrichelter Leitlinie) oder Radfahrstreifen (mit durchgezogener Linie) auf der Fahrbahn markiert, sind diese zu benutzen. Von der Fahrbahn abgesetzte Radwege sind nur dann Pflicht, wenn sie mit entsprechenden Verkehrszeichen ausgeschildert sind.
Die Entscheidung zur freiwilligen Benutzung eines nicht ausgewiesenen Radweges sollte unter Sicherheitsgesichtspunkten von jedem Radfahrer individuell getroffen werden. Die Bodenbeschaffenheit des Radweges sollte in einwandfreien Zustand sein, um nicht durch Bodenrillen, Baumwurzeln, Asphaltrisse oder starke Verunreinigungen in die Gefahr eines Sturzes zu geraten.
Wenn Sie sich also auf Radwegen, auch wenn sie nicht beschildert sind, sicherer fühlen, dürfen Sie sie auch weiterhin benutzen. Einerseits können Sie sich dadurch der Enge und dem schnellen Überholverkehr auf der Fahrbahn entziehen sowie sich vor möglichem Fehlverhalten unachtsamer Kraftfahrer schützen (zu wenig Seitenabstand, riskante Vorbeifahrmanöver). Andererseits fahren Sie als Radfahrer abseits auf solch einem Radweg oft außerhalb des Blickfeldes der Autofahrer, was häufig durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand verschärft wird. So kann es zu einer der sehr gefährlichen Abbiegesituation kommen, bei der ein rechts abbiegender Pkw- oder Lkw-Fahrer den geradeaus fahrenden Radfahrer übersieht, was schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann. Mit dem Wissen um die jeweiligen Risiken steht einer sicheren Radtour durch die City nichts mehr im Wege!
Bitte respektieren Sie, dass Gehwege Schutzräume für die Fußgänger sind! Auch wenn das Schieben des Rades durch eine Fußgängerzone lästig ist, das engkurvige Slalomfahren durch flanierende Menschenmengen ist nicht nur rücksichtlos, sondern auch gefährlich. Nur Kinder bis zum 8. Geburtstag müssen und ältere Kinder dürfen bis zum 10. Geburtstag mit Fahrrädern Gehwege befahren. Dabei ist jedoch auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen!
Nur wenn alle gegenseitig die jeweiligen Schutzräume kennen, respektieren und beachten, kann ein harmonisches Miteinander im vielfältigen Straßenverkehr unserer bunten Stadt funktionieren. Deshalb müssen auch Autofahrer verinnerlichen, dass das Halten und Parken auf Radwegen oder Schutz- bzw. Radfahrstreifen tabu ist.