Vorsicht: Vorsorgevollmacht

Mit der stetig steigenden Zahl von alten Menschen steigt auch die Zahl der Hilfebedürftigen, die in der einen oder anderen Form auf Unterstützung durch Andere angewiesen sind. Neben Pflege oder Hilfe im Haushalt ist auch Beistand bei Behördengängen, Bankgeschäften, Arztbesuchen usw. notwendig. Oft wird diese Hilfe mit einer Vollmacht realisiert, die die Betroffenen ihren Helfern erteilen, damit diese überhaupt handlungsfähig sind. Hierzu gehört das Einholen von Auskünften, die Erledigung von Bankgeschäften oder aber auch das Stellen von Anträgen für den Vollmachtgeber, um nur einige Beispiele zu nennen.

Seniorin hält die Hände vor dem Gesicht

Es passiert aber auch, dass diese Vollmachten missbraucht werden und die Bevollmächtigten den Vollmachtgeber schaden, indem sie unzureichende oder gar keine Pflege beantragen, notwendige Arztbesuche nicht veranlassen, Behördengänge nicht erledigen oder finanziell falsche Entscheidungen treffen, Gelder verschwenden oder gar für sich verbrauchen. Die Folgen sind Vermögensverlust, Wohnungsverlust, Einbußen in der Lebensqualität bis hin zu Pflegeschäden und Kontaktverlust zu Angehörigen und Freunden.

Viele Menschen können dies erkennen und sich dann entsprechend verhalten und geeignete Maßnahmen einleiten, wie bspw. Hilfe holen, Anwälte einschalten und Strafanzeige erstatten.

Es gibt aber einen Teil unserer Mitbürger, der dies nicht mehr erkennen kann oder außerstande ist, sich Hilfe zu holen und adäquat zu reagieren.

Ältere Frau, die ein Dokument signiert

Der Gesetzgeber versucht u. a. mit dem Betreuungsrecht diese Menschen vor allem rechtlich zu schützen und zu unterstützen. Wirksam ist insbesondere die Möglichkeit, einen Betreuer zu bestellen, der die Angelegenheiten solcher Menschen regelt. Viele Menschen wollen sich aber von ihren nächsten Angehörigen und vertrauten Freunden helfen lassen und setzen deshalb auf private Vorsorge. Sie fertigen Patientenverfügungen, in denen sie den Umgang mit medizinischen und pflegerischen Fragen vorab entscheiden. Hier geht es um die Frage, WAS geschehen soll.

Die Frage, WER handeln soll, wird hingegen über die sog. Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung geregelt. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht wird die Betreuungsverfügung nur relevant, wenn ein amtlich zu bestellender Betreuer notwendig wird, wenn also das Gericht feststellt, dass rechtliche Hilfe notwendig und geboten ist. Das Gericht wird bei einer vorhandenen Betreuungsverfügung versuchen, die Wünsche des Betroffenen, wer Betreuer werden soll, zu prüfen und zu berücksichtigen. Es wird aber vor allem klären, ob tatsächlich Hilfe und Betreuung notwendig sind.

Die Vorsorgevollmacht hingegen setzt bereits früher ein. Sie kann schon genutzt werden, wenn der Vollmachtgeber selbst noch handeln kann und auch will. Sie ist im Grunde eine Übertragung seiner Rechte auf eine andere Person, damit diese für ihn rechtlich wirksam handeln kann. Sie kann nur einzelne Bereiche betreffen, aber auch allumfassend Wirkung entfalten; man spricht dann von einer Generalvollmacht.

Ältere Frau hält Brieftasche ohne Geld in den Händen

Aber VORSICHT!

Eine solche weitreichende Vollmacht ist ein scharfes Schwert. Der so Bevollmächtigte kann u. U. in Ihr gesamtes Leben eingreifen und für Sie handeln. Das ist kein Problem, solange Sie selbst noch wirksame Entscheidungen treffen und im Falle eines Missbrauchs entsprechend reagieren können. Sollte Ihr Bevollmächtigter nicht in Ihrem Sinne handeln, können und sollten Sie ihm jede Vollmacht sofort entziehen!

Das wird jedoch schwierig bis fast unmöglich, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind: Wenn Sie nicht mehr im vollen Umfang erkennen können, dass gegen Ihren Willen oder zu Ihrem Schaden gehandelt wird, wenn Sie körperlich eingeschränkt und deshalb abhängig von Hilfe sind, wenn Sie allein leben und sich Angehörige nicht kümmern oder kümmern können.

Was alles geschehen kann, wurde in verschiedenen Beiträgen der ARD zu diesem Thema eindrucksvoll dokumentiert. Die Fernsehbeiträge veranschaulichen den finanziellen Missbrauch, welcher oft auch als Erbschleicherei bezeichnet wird. Auch die Wirtschaftswoche stellt Beispiele vor.

Doch polizeiliche Hilfe ist nur schwer und teilweise gar nicht möglich bzw. kommt zu spät. Die Polizei Berlin versucht bereits seit längerem, auf die Gefahren und Risiken hinzuweisen, indem Flyer zum Thema aufklären und Vorträge an geeigneten Stellen publiziert werden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Polizei-Beratung.de

  • Flyer - Vorsicht Vorsorgevollmacht

    PDF-Dokument (303.0 kB)

  • Untreue gegenüber älteren Menschen aus Sicht des LKA Berlin

    Mit freundlicher Genehmigung der Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

    PDF-Dokument (3.8 MB)

  • Finanzieller Missbrauch - Einführung in die Problematik

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Missbrauch von Vorsorgevollmachten - Ein verdrängtes Problem

    PDF-Dokument (217.0 kB)

Weitere Informationen

Sollten Sie oder jemand, den Sie kennen, Rat und Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Fachdienstelle:

Polizei Berlin
LKA 222
Heinrich-Grüber-Str. 35
12621 Berlin

oder nutzten Sie unser
Servicetelefon +49 30 4664 922229 (Mo.-Fr. 09:00 – 15:00 Uhr).

Wenn Sie Strafanzeige erstatten wollen, wenden Sie sich an Ihre zuständige Polizeidienstelle. Stellen Sie unbedingt Strafantrag, wenn Ihr Bevollmächtigter ein Angehöriger ist! Andernfalls ist eine Strafverfolgung nicht möglich.