Hasskriminalität

Die zunehmende Polarisierung unserer Gesellschaft, einhergehend mit wieder erstarkenden rassistischen, homo- und transphoben sowie antisemitischen Vorurteilen, stellt eine Gefahr für unsere Demokratie dar und gefährdet das friedliche Zusammenleben in Berlin. Sie bietet den Nährboden für ein Ansteigen von Hasskriminalität allgemein und vorurteilsgeleiteten Gewaltstraftaten im Besonderen. Dies führt auch zu einer zunehmenden Verunsicherung in der Bevölkerung.

Um diesen gesellschaftlichen Entwicklungen zu begegnen, liegt es auch in der Verantwortung der Polizei Berlin, Hasskriminalität in jeder Form deutlich und unmissverständlich entgegenzutreten, Straftaten konsequent zu verfolgen, vorurteilsgeleitete Ursachen aufzudecken und sich solidarisch und kompetent im Umgang mit betroffenen Menschen zu zeigen.

Vor diesem Hintergrund bezieht die Polizei Berlin klar Haltung gegen Hasskriminalität/Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF) und leistet ihren Beitrag dazu, der zunehmenden Polarisierung der Gesellschaft entgegen zu wirken und sich als vielfältige Hauptstadtpolizei verantwortlich zu zeigen.

Stop Hate

Das Amt der/des Beauftragten für Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wurde am 1. Februar 2021 in der Polizei Berlin eingerichtet. Derzeit hat das Amt Kriminaloberrat Steffen Wrobel inne. Gleichzeitig ist er der Vertreter des Leiters der Zentralstelle für Prävention (LKA Präv), Kriminaldirektor Winfrid Wenzel.

Auf dieser Seite haben wir für Sie grundlegende Informationen zum Thema Hasskriminalität unter den nachfolgenden Verlinkungen zusammengestellt.
Über diese Links können Sie sich einen Überblick verschaffen, was sich hinter den Begriffen Hasskriminalität und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF) verbirgt, welche Beratungsangebote Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie diese nutzen können.

Allgemeine Informationen zu Hasskriminalität und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit

Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf

  • Nationalität,
  • ethnische Zugehörigkeit,
  • Hautfarbe,
  • Religionszugehörigkeit,
  • sozialen Status,
  • physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung,
  • Geschlecht/geschlechtliche Identität,
  • sexuelle Orientierung,
  • äußeres Erscheinungsbild,

begangen werden. Bei der Würdigung der Umstände der Tat ist neben anderen Aspekten auch die Sicht der/des Betroffenen mit einzubeziehen.

Straftaten der Hasskriminalität können
  • sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit)
    oder
  • sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten.

Der Begriff Hasskriminalität ist an den international eingeführten Begriff Hate Crime angelehnt. Antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten sind Teilmengen der Hasskriminalität. (Quelle: BKA – Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität, Stand: 21.09.2021)

Beratung

Polizei Berlin

Als Teil der Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt (LKA Präv) agiert der Beauftragte für Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (LKA Präv B GMF) als zentrale Ansprechstelle für Fälle von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Kontakt:

Tel.:
  • (030) 4664 979 660 (Beratungstelefon GMF)
  • (030) 4664 979 002 (Antisemitismusbeauftragter)
  • (030) 4664 979 444 (Beratungstelefon LSBTIQ)

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Polizei Berlin

Bei akuten sicherheitsrelevanten Hinweisen oder einer akuten Gefährdungssituation wählen Sie den kostenfreien Notruf 110.
Eine Strafanzeige – ohne zeitliche Dringlichkeit – können Sie über jede Polizeidienststelle Ihrer Wahl oder über die Internetwache der Polizei Berlin erstatten.

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