Das LKA 123 bearbeitet Gewaltdelikte an Schutzbefohlenen und Kindern ohne sexuellen Hintergrund. Der gesamte Zuständigkeitsbereich umfasst
- Misshandlung und Vernachlässigung von Schutzbefohlenen, insbesondere Kindern (§ 225 Strafgesetzbuch) und
- Kindesaussetzung (§ 221 Strafgesetzbuch)
Wir können uns vorstellen, dass es kein leichter Schritt ist, die Polizei zu informieren, wenn Sie Anhaltspunkte für Misshandlungen oder Vernachlässigungen in Ihrer – vielleicht auch engsten – Umgebung feststellen.
Aber machen Sie sich bewusst, dass Ihr Anruf oder Ihre Anzeige entscheidend für das Leben eines Kindes sein kann.
Bevor Sie eine Anzeige erstatten, besteht immer auch die Möglichkeit, sich telefonisch Rat bei uns zu holen.
Im Notfall wählen Sie aber bitte den polizeilichen Notruf 110.