Dies fragen sich immer mehr Menschen, aber Vorsicht: alleine mit Smart-Home Produkten machen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung noch lange nicht zu einer uneinnehmbaren Festung. Es ist falsch, zu glauben, dass man sicher vor Einbrechern ist, nur weil man ein Smart-Home besitzt.
Smart-Home basiert auf vernetzten und fernsteuerbaren Geräten und Installationen. Die „Sicherheit“ ist nur ein Teilaspekt dieser Haustechnik, mit der auch die Heizung, Lichter, Haushaltsgeräte, Rollläden, Musikanlagen, Fernsehgeräte usw. miteinander vernetzt werden können.
Smart-Home Produkte können den mechanischen Grundschutz, der stets von den Polizeilichen Beratungsstellen empfohlen wird, nicht ersetzen, sondern bestenfalls ergänzen. Unter mechanischem Grundschutz versteht man z. B. den Einbau einbruchhemmender Fenster und Türen bzw. eine Nachrüstung mit Zusatzschlössern, an denen Einbrecher häufig scheitern. Die Mechanik erschwert dem Einbrecher das Eindringen. Dies können Smart-Home Produkte nicht, da sie zumeist dem Komfort dienen und höchstens einen Einbruch bemerken und weitermelden könnten. Daher empfiehlt die Polizei nicht die ausschließliche Nutzung von Smart-Home-Lösungen zur Sicherung der Wohnung oder des Hauses. Hierdurch würde eine Scheinsicherheit erzeugt und es entstehen tatsächlich neue Gefahren, Opfer eines Einbruchs zu werden.
Zu bedenken ist generell:
- Bereits bei der Auswahl des Produktes sollte die IT-Sicherheit eine kaufentscheidende Rolle spielen. Die vernetzte Sicherheit wird vom Smartphone, Tablet o.ä. gesteuert, ist daher angreifbar und kann „gehackt“, fremdgesteuert werden. Dies gilt auch für IP-Kameras, die im Innern der Immobilien montiert sind und über welche die Bewohner von Straftätern u.U. ausgespäht werden können. Eine Gefahr entsteht, wenn Straftäter in das System eindringen und z. B. Türen öffnen und/ oder die vorhandene elektronische Einbruchmeldetechnik ausschalten. Werkseitig voreingestellte Passwörter sollten durch eigene Passwörter ersetzt werden. Gewährleisten Sie, dass von den Smart-Home Komponenten (z.B. der Heizungs- oder Lichtsteuerung) keine Steuerbefehle (z.B. Scharf- und Unscharfschaltung) an die Alarmanlage gegeben werden können (Rückwirkungsfreiheit).
- Oftmals wird diese Technik selbst eingebaut – auch von technischen Laien. Eine professionelle Projektierung/ Konfiguration gemäß eines individuell definierten Schutzzieles, Montage, Wartung und Reparatur durch Fachfirmen erfolgt i.d.R. nicht.
- Die einzelnen technischen Elemente entsprechen regelmäßig nicht den Anforderungen an eine „richtige, professionelle“ Alarmanlage, z.B. hinsichtlich der Sabotagesicherheit, der fachgerechten Montage (schrauben statt kleben), der Erweiterbarkeit (z.B. Nachkaufmöglichkeit weiterer Komponenten wie einer an der Fassade angebrachten Sirene/ Leuchte), dem Funktionieren bei Stromausfall oder einer Aufschaltmöglichkeit auf ein Wachschutzunternehmen.