Wie gehen die Täter vor?
- Die Kriminellen locken häufig per E-Mail mit „viel Geld für leichte bzw. geringe Arbeit“. Teilweise werden Arbeitssuchende auch gezielt auf der Straße angesprochen und angeworben.
- Auf den ersten Blick wirken die Angebote seriös. Mit „echt wirkenden“ Arbeitsverträgen und professionell gestalten Firmenlogos geben die Täter dem Betrug einen offiziellen Anschein. Sie verlangen die Angabe der Kontoverbindung und eine Kopie des Personalausweises. Im Arbeitsvertrag ist der angeblich legale Zweck der Tätigkeit ausführlich erläutert. So versuchen sie, den Eindruck eines rechtmäßigen Beschäftigungsverhältnisses zu vermitteln und aufrecht zu erhalten.
- Bei einer Anwerbung über E-Mail wird als vermeintlicher „Arbeitgeber“ in der Regel eine Firma mit Sitz im Ausland angegeben, die auch tatsächlich existent ist, aber mit der Anwerbung nichts zu tun hat. Hierzu wird die Homepage einer existierenden Firma in der E-Mail verlinkt. Der Kontakt erfolgt ausschließlich per Telefon und/oder E-Mail.
- Veröffentlichungen über das Internet sind grundsätzlich jedem möglich und manipulierbar, so dass selbst in renommierten Internet-Jobbörsen nicht immer von der Echtheit eines Angebotes ausgegangen werden kann.
Aufgabe des „Finanzagenten“:
- Die Tätigkeit besteht darin, das eigene Konto für Überweisungen zur Verfügung zu stellen und die eingegangenen Gelder unmittelbar nach Eingang in bar abzuheben und entweder mittels eines Finanzdienstleistern (z.B. Western Union) ins Ausland zu transferieren oder einer Begleitperson vor Ort zu übergeben.
- Für die Tätigkeit werden hohe Provisionen von bis zu 10% der Überweisungssumme zugesagt.
- Die Täter geben klare Handlungsanweisungen, vermitteln das Gefühl einer guten Betreuung und sind jederzeit erreichbar. Selbst kritische Nachfragen werden freundlich und glaubwürdig beantwortet.
Was der „Arbeitgeber“ verschweigt:
- Der Kontoverbindung des Finanzagenten werden Gelder gutgeschrieben, die aus Phishing- und Computerbetrugsstraftaten im Zusammenhang mit Online-Banking stammen.
- Wenn das Geld in bar verfügt oder weiter überwiesen wurde, ist grundsätzlich eine Rücküberweisung an den tatsächlichen Inhaber nicht mehr möglich.
- Der Finanzagent ist damit das Werkzeug der banden- und gewerbsmäßig handelnden Täter.
Was sind die Folgen?
- Der „Finanzagent“ macht sich durch sein Handeln in der Regel der Geldwäsche strafbar und sieht sich außerdem mit zivilrechtlichen Forderungen der geschädigten Kontoinhaber konfrontiert.
- Die Tätigkeit als „Finanzagent“ dauert meist nur wenige Tage, denn nach der ersten betrügerischen Überweisung wird in der Regel das Konto des Finanzagenten seitens der Bank gesperrt.
- Durch die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen kann der einfache Job mit dem angeblich leicht verdienten Geld richtig „teuer“ werden.
Was können Sie tun, worauf sollten Sie achten?
- Lassen Sie sich nicht von der Aufmachung täuschen. Der beste Schutz ist ein gesundes Maß an Misstrauen und Vorsicht – prüfen Sie entsprechende Annoncen, z.B. über Internet-Suchmaschinen.
- Grundregel: Je verlockender das Angebot, desto kritischer sollten Sie sein.
- Was soll Ihr konkreter „Arbeitsauftrag“ sein? Ist das sinnvoll und logisch?
- Stellen Sie keiner fremden Firma oder Person per Internet oder Telefon Ihre Adresse oder Ihr Konto zur Verfügung.
- Übersenden Sie keiner fremden Firma oder Person eine Kopie Ihres Ausweises.
- Lassen Sie sich von eventuellen Drohungen zur Einhaltung Ihres „Arbeitsvertrages“ nicht einschüchtern.
- Sollten Sie ein solches oder ähnliches Angebot angenommen haben, informieren Sie umgehend die Polizei und leiten Sie keine Gelder, die bereits auf Ihr Konto gebucht wurden, weiter.
Die Polizei warnt ausdrücklich davor, ein solches Jobangebot anzunehmen. Wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit, Verbraucherzentralen oder die Polizei und lassen sich dort sachlich und fachlich beraten. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.