Geldwäsche! Vorsicht vor dubiosen Jobangeboten als "Paket- oder Warenagent"

Paketagent

Wie gehen die Täter vor?

  • Die Kriminellen locken sehr häufig über russischsprachige Chatplattformen, z.B. „Mail.ru“, sowie auf Online-Jobbörsen und über Annoncen in regionalen und überregionalen Zeitungen mit „viel Geld für leichte Arbeit“. In letzter Zeit werden Arbeitssuchende auch gezielt per E-Mail angeschrieben und angeworben. Ihnen wird eine Probezeit angeboten, Voll- und Teilzeitbeschäftigungen sind möglich.
  • Auf den ersten Blick wirken die Angebote seriös. Mit „echt wirkenden“ Arbeitsverträgen und professionell gestalten Firmenlogos geben die Täter dem Betrug einen offiziellen Anschein. Selbstverständlich verlangen sie die Sozialversicherungsnummer, Daten zur Krankenkasse, eine Kontoverbindung und eine Kopie des Personalausweises. Im Arbeitsvertrag ist der angeblich legale Zweck der Tätigkeit ausführlich erläutert. So versuchen sie möglichst lange den Eindruck eines rechtmäßigen Beschäftigungsverhältnisses zu vermitteln und aufrecht zu erhalten.
  • Als vermeintlicher „Arbeitgeber“ wird in der Regel eine Firma mit Sitz im Ausland angegeben. Entweder ist diese frei erfunden, z.B. „Friendly Shopping“, „Baggage Freight AG“, oder es wird die Homepage einer existierenden Firma kopiert oder verlinkt. Der Kontakt erfolgt ausschließlich per Telefon und/oder E-Mail, selten per Fax und nie persönlich. Dabei ist auffällig, dass nur E-Mail-Adressen von kostenlosen Maildienstanbietern – wie z.B. Yahoo, Gmail, GMX – verwendet werden.
  • Veröffentlichungen über das Internet sind grundsätzlich jedem möglich und manipulierbar, so dass selbst in renommierten Internet-Jobbörsen nicht immer von der Echtheit eines Angebotes ausgegangen werden kann.

Aufgabe des „Paketagenten“:

  • Die Tätigkeit soll darin bestehen, Warensendungen/Pakete von Versandunternehmen entgegenzunehmen, die Ware zu wiegen, zu fotografieren, den Zustand „zu dokumentieren“, ggf. umzupacken, Rechnungen zu entnehmen und an die vom „Arbeitgeber“ benannten Adressen – zumeist im Ausland – weiterzuleiten.
  • Oftmals werden den „Paketagenten“ eigene Benutzerkonten auf der Homepage eingerichtet (individuelles Log-in) und spezielle Datentabellen, Handlungsanleitungen usw. zur Verfügung gestellt. Darin sollen die täglich gelieferten Pakete und deren Waren eingetragen werden – mitunter wird ein schriftlicher Bericht verlangt.
  • Für die Tätigkeit werden hohe Vergütungen und Boni von bis zu 25,- € pro Paket extra versprochen. Wenn die Zahlungen ausbleiben, liegt es angeblich an den Auslandsüberweisungen.
  • Der Weiterversand erfolgt auftragsgemäß über DHL, UPS oder Hermes. Die erforderlichen Paketlabels werden per Email übersandt. Es entsteht der Eindruck als würden die Gebühren übernommen. Im Einzelfall werden die Waren auch von Fahrern abgeholt.
  • Die Täter geben klare Handlungsanweisungen, vermitteln das Gefühl einer guten Betreuung und sind jederzeit erreichbar. Selbst kritische Nachfragen werden freundlich und glaubwürdig beantwortet. Eventuelle negative Kommentare im Internet zum Geschäftsmodell werden angeblich von der Konkurrenz gestreut, um das Image des Unternehmens zu beschädigen.
  • Wenn die Sinnhaftigkeit der Arbeit weiter hinterfragt wird, wenden sich die Täter ab und suchen sich ein neues „Opfer“. In Einzelfällen ist es vorgekommen, dass dem Paketagenten mit einer Anzeige bei der Polizei oder anderen Konsequenzen „gedroht“ wurde, wenn er aus dem „Arbeitsvertrag“ aussteigen wollte.

Was der „Arbeitgeber“ verschweigt:

  • Mit den für den „Arbeitsvertrag“ erworbenen Daten werden auf den Namen des „Paketagenten“ hochwertige Waren (Elektronik, Kameras, Mobiltelefone, Bekleidung usw.) mittels betrügerisch erlangter Kreditkartendaten im Internet bestellt.
  • Wenn ein Online-Shop Verdacht schöpft und eine Identifizierung verlangt, wird die Ausweiskopie des Paketagenten übersandt und dient als Legitimierung.
  • Die übersandten Paketlabels werden ebenfalls auf den Namen des „Paketagenten“ bestellt und mit fremden Kreditkartendaten „bezahlt“.
  • In manchen Fällen werden die übermittelten Kontodaten der „Paketagenten“ auch zur Bezahlung für Warenbestellungen benutzt.
  • Wenn die Pakete weitergeleitet sind, ist die Ware weg und bleibt unbezahlt. Oftmals werden mehrere „Paketagenten“ hintereinander geschaltet, um so noch besser den Weg der Warenzustellung zu verschleiern und deren Nachverfolgung zu erschweren.
  • Damit die Betrüger unerkannt bleiben, brauchen sie einen „Schwarzen Peter“. Der „Paketagent“ ist das einzige Glied in der Betrugskette, welches schnell ermittelt und identifiziert werden kann. Wenn die rechtmäßigen Kreditkarteninhaber den Abbuchungen widersprochen haben, wenden sich die Händler mit ihren Forderungen per Rechnung an den „Paketagenten“, da offiziell an ihn geliefert worden ist.
  • Mit der ersten Rechnung können Sie davon ausgehen, dass die Bezahlungen „geplatzt“ sind. Spätestens jetzt sollten Sie kein Paket mehr weiterleiten und sofort die Polizei informieren!
  • Bei den betrügerischen Bestellungen handelt es sich um bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Warenkreditbetrug.

Was sind die Folgen?

  • Der „Paketagent“ dient lediglich dazu, die Spur zu den Haupttätern zu verschleiern. Auf diese Weise wird er leichtfertig zum Geldwäscher, macht sich strafbar und sieht sich regelmäßig mit zivilrechtlichen Forderungen der geschädigten Firmen konfrontiert, da er der „Besteller“ und Empfänger der Waren ist.
  • Die Meldung der neuen „Arbeit“ bei der Agentur für Arbeit kann bewirken, dass die Zahlung des Arbeitslosengeldes eingestellt wird.
  • Die Tätigkeit als „Paketagent“ dauert meist nur wenige Wochen, denn der versprochene Lohn wird in der Regel nicht gezahlt.
  • Durch die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen kann der einfache Job mit dem angeblich leicht verdienten Geld richtig „teuer“ werden.

Was können Sie tun, worauf sollten Sie achten?

  • Lassen Sie sich nicht von der Aufmachung täuschen. Der beste Schutz ist ein gesundes Maß an Misstrauen und Vorsicht – prüfen Sie entsprechende Annoncen, z.B. über Internet-Suchmaschinen.
  • Grundregel: Je verlockender das Angebot, desto kritischer sollten Sie sein.
  • Was soll Ihr konkreter „Arbeitsauftrag“ sein? Ist das sinnvoll und logisch?
  • Stellen Sie keiner fremden Firma oder Person per Internet, Telefax oder Telefon Ihre Adresse, Ihr Konto oder Ihren persönlichen Account, z.B. von eBay für Geschäftsabwicklungen, zur Verfügung.
  • Übersenden Sie keiner fremden Firma oder Person eine Kopie Ihres Ausweises.
  • Lassen Sie sich von eventuellen Drohungen zur Einhaltung Ihres „Arbeitsvertrages“ nicht einschüchtern.
  • Sollten Sie ein solches oder ähnliches Angebot angenommen haben, informieren Sie die Polizei und leiten Sie keine Pakete mehr weiter.
  • Speichern Sie die Korrespondenzen mit dem „Arbeitgeber“, fertigen Sie Kopien von den Lieferscheinen, Rechnungen, Paketlabels und Lieferanschriften.
  • Notieren Sie sich die auf dem Display angezeigte Rufnummer Ihres „Arbeitsgebers“.

Die Polizei warnt ausdrücklich davor, ein solches Jobangebot anzunehmen. Wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit, Verbraucherzentralen oder die Polizei und lassen sich dort sachlich und fachlich beraten. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

  • Infoflyer Betrugsfalle Jobangebote (deutsch)

    PDF-Dokument (185.0 kB) - Stand: Februar 2024

  • Infoflyer Betrugsfalle Jobangebote (englisch)

    PDF-Dokument (152.2 kB) - Stand: Mai 2024

  • Infoflyer Betrugsfalle Jobangebote (ukrainisch)

    PDF-Dokument (320.8 kB) - Stand: Februar 2024

  • Infoflyer Betrugsfalle Jobangebote (russisch)

    PDF-Dokument (196.3 kB) - Stand: Februar 2024

  • Infoflyer Betrugsfalle Jobangebote (französisch)

    PDF-Dokument (184.9 kB) - Stand: Februar 2024

  • Infoflyer Betrugsfalle Jobangebote (spanisch)

    PDF-Dokument (266.8 kB) - Stand: Februar 2024