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Stay safe. Polizei Berlin

Personen mit einer Karte vor dem Brandenburger Tor darüber Schriftzug Stay Safe 110 Prozent Berlin
Dreieckiges Verkehrszeichen mit Piktogrammen zum Taschendiebstahl

Taschen- und Trickdiebstahl

Taschendiebstahl ist eine häufige Form von Straßenkriminalität in vielen beliebten Touristenzielen. Die Diebe sind oft geschickt darin, unbemerkt Geldbörsen, Handys und andere Wertgegenstände aus Taschen oder Rucksäcken zu stehlen.
Trickdiebe nutzen oft Ablenkungsmanöver, um ihre Opfer zu bestehlen. Seien Sie daher misstrauisch gegenüber Fremden, die Sie plötzlich ansprechen oder ablenken wollen.

So können Sie sich schützen:

  • Nehmen Sie nur das Notwendigste an Bargeld und Wertsachen mit.
  • Tragen Sie Ihre Wertsachen möglichst eng am Körper. Gut geeignet sind Jackeninnentaschen, oder vordere Hosentaschen bzw. Brustbeutel und Bauchtaschen.
  • Handtaschen und Umhängetaschen sollten Sie immer mit der Verschlussseite/Zipper zum Körper tragen.
  • Halten Sie Ihre Handtaschen und Rucksäcke stets geschlossen und lassen Sie diese nie unbeaufsichtigt.
  • Im Restaurant die Geldbörse nicht in der Jacke über den Stuhl hängen.
  • Mobiltelefon und Geldbörsen nicht auf dem Tisch ablegen.
  • Im Gedränge sollten Rucksäcke immer vorn getragen werden.
  • Zeigen Sie keine hohen Bargeldsummen. Seien Sie bei und nach Geldabhebungen besonders aufmerksam.

Verhalten im Schadensfall:

Erstatten Sie in jedem Fall eine Strafanzeige bei einer Polizeidienststelle. In Berlin können Sie dies rund um die Uhr auf jedem Polizeiabschnitt oder auch online über die Internetwache erledigen.

Bei Verlust von Kredit- oder EC-Karte sollten Sie die Karten über den zentralen Sperr-Notruf +49 116 116 sperren lassen. Zeigen Sie den Diebstahl vor Ort auch bei der deutschen Polizei an. Diese kann die Girocard für das elektronische Lastschriftverfahren sperren. Sie sollten auch für alle innegehabten Kreditkarten die dazugehörigen Nummern notiert haben und diese separat, außerhalb der Geldbörse, aufbewahren. Die Kreditkarten-Firmen fragen die Nummern ab.

  • Flyer Taschendiebstahl deutsch - englisch

    PDF-Dokument (1.1 MB)

Ein Mann versucht auf einem Bahnhof das Gepäck von zwei Frauen zu stehlen

Hotel- und Gepäckdiebstahl

Damit Sie sich vor Hotel- und Gepäckdiebstahl bestmöglich schützen können, beachten Sie folgende Tipps:

  • Behalten Sie Ihr Gepäck unterwegs immer im Auge.
  • Tragen Sie Ihre Wertsachen am Körper.
  • Denken Sie daran, dass eine „Uniform“ noch keinen Gepäckträger macht.
  • Legen Sie Zahlungsmittel, Papiere und Wertsachen (z. B. Schmuck) direkt nach der Ankunft in Ihrer Unterkunft in den Safe oder geben Sie diese bei der Hotelverwaltung in eine sichere Verwahrung.
  • Lassen Sie Ihre Wertsachen (z.B. Uhr oder Fotoapparat) nie offen im Zimmer liegen.
Comiczeichnung von einer Hand, die ein Kästchen beim Hütchenspiel anhebt

Hütchenspiel

Das sogenannte „Hütchenspiel“ ist kein Gewinnspiel, sondern eine betrügerische Methode von gemeinschaftlich agierenden Tätern, bei der nur die Täter gewinnen!
Hierfür platzieren die Täter drei Schachteln mit einer kleinen Kugel auf einem Teppich und versuchen Vorbeigehende in eine Spielsituation zu verwickeln, bei der es zur Betrugstat kommt. Die zahlenmäßig größte Opfergruppe sind dabei Touristinnen und Touristen.

  • Achtung Betrug - Attention Swindlers

    PDF-Dokument (1.7 MB)

Spendensammelbetrug

Spendensammelbetrug

Beim Spendensammelbetrug treten Täter für gewöhnlich zu zweit oder in größeren gelockerten Gruppen auf. Haben sie ein geeignetes Opfer erspäht, treten sie zunächst allein oder zu zweit an den Touristen heran, zeigen ihre Spendensammelliste und fordern gestikulierend zur Unterschrift und zu einer Spende auf. Die Täter mit derartigen Listen sammeln nicht für gemeinnützige Zwecke. Mit Hilfe dieser Masche betrügen Sie ihre Opfer oder lenken diese ab, um aus geöffneten Brieftaschen blitzschnell Bargeld zu entwenden oder Taschendiebstähle zu begehen.

  • Weichen Sie nach Möglichkeit entsprechenden Personengruppen aus.
  • Gehen Sie resolut weiter und bleiben Sie nicht stehen.
  • Lassen Sie sich nicht in ein Gespräch – auch nicht über Gestik – verwickeln.
  • Tragen Sie sich nicht in die Spendenliste ein und zahlen Sie kein Geld!
  • Flyer zum Thema Spendensammelbetrug Deutsch

    PDF-Dokument (254.3 kB)

Falsche Polizeibeamte

Auch Trickdiebe sind oft dort unterwegs, wo sich viele Touristen aufhalten. Sie geben sich gegenüber ihren Opfern als Polizist aus und durchsuchen sie wegen angeblichen Besitzes von Drogen oder Falschgeld. Dabei stehlen sie unbemerkt Bargeld und Kreditkarten.

Lassen Sie sich von Polizeibeamten in Uniform und Kriminalpolizeibeamten in bürgerlicher Kleidung den Dienstausweis zeigen. Rufen Sie im Zweifel den Polizeinotruf 110 an!

  • Amtskenn- und Dienstgradabzeichen

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  • InfoFlyer Vorsicht falsche Polizeibeamte

    PDF-Dokument (692.1 kB)

Gewaltdelikte

Fühlen Sie sich ab und zu unsicher im öffentlichen Straßenland? Angst zu haben ist etwas ganz Natürliches und unser Bauchgefühl ist meistens richtig. Auch wenn diese Angst oft unbegründet ist, ist es gut, für die Ausnahmesituation vorbereitet zu sein:

  • Bleiben Sie aufmerksam.
  • Weichen Sie der Gefahr aus.
  • Lassen Sie sich nicht provozieren.
  • Verlassen Sie die Situation.
  • Machen Sie auf Ihre Situation aufmerksam. Setzen Sie die Stimme lautstark ein.
  • Bitten Sie andere um Hilfe. Sprechen Sie Umstehende direkt an.
  • Wenn Sie in Not oder Gefahr sind, dann wählen Sie den Polizei-Notruf 110.

Falls Sie bedroht und zur Herausgabe von Wertgegenständen aufgefordert werden, sollten Sie dem nachkommen – vor allem dann, wenn Sie mit einer Waffe bedroht werden. Waffen bedeuten immer eine Lebensgefahr.

  • Verhalten bei Gewalt und Aggression in der Öffentlichkeit (Broschüre)

    PDF-Dokument (3.8 MB)

Sexuelle Belästigung

Sexuell motivierte Berührungen gegen den Willen und/oder unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes sind strafbar. Geraten Sie in eine Situation, in der Sie sexuell bedrängt werden, spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, um die Gefahr erfolgreich abzuwehren. Ein Patentrezept für den Notfall kann es nicht geben.

In entsprechenden Situationen haben sich dennoch folgende Hinweise als hilfreich erwiesen:

  • Seien Sie wachsam!
  • Halten Sie Abstand!
  • Verlassen Sie die Situation!
  • Fordern Sie andere auf, Ihnen zu helfen!
  • Alarmieren Sie die Polizei!
  • Verhaltenshinweise bei sexueller Belästigung und Übergriffen im öffentlichen Raum

    PDF-Dokument (835.8 kB)

K.O.-Tropfen

Als K.O.-Tropfen werden Substanzen bezeichnet, die einen Menschen bewusstlos, hilflos oder handlungsunfähig machen. Straftäter benutzen diese Stoffe, damit ihre Opfer bei Sexualstraftaten oder Diebstahl bewusstlos und wehrlos sind. Insbesondere auf Partys, Diskotheken oder Lokalen geben die Täter diese Tropfen heimlich in die offenen Getränke ihrer Opfer. Wenn einem selbst oder jemand anderem plötzlich schwindlig oder schlecht wird, weil man sich nach dem Konsum eines Getränks anders fühlt, z.B. motorische oder psychische Auffälligkeiten spürt, die man sich nicht erklären kann, oder einen sogenannten Filmriss hat, sollte man schnellstens einen Arzt aufsuchen. K.O.-Tropfen sind nur kurz in Blut oder Urin nachweisbar.

Wichtig ist außerdem, bei der Polizei Anzeige zu erstatten, denn das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen.

So schützen Sie sich vor K.O.-Tropfen und anderen Drogen:

  • Bestellen Sie Getränke bei der Bedienung und nehmen Sie die Getränke persönlich entgegen.
  • Vorsicht, wenn Ihnen Fremde Getränke (insbesondere Mischgetränke) anbieten.
  • Lassen Sie Ihr Getränk nicht unbeaufsichtigt.
  • Beim plötzlichen Auftreten von Schwindel und Übelkeit holen Sie sich sofort Hilfe, wenden Sie sich an vertraute Personen oder anwesendes Personal. Lassen Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens nach Hause oder an einen sicheren Ort bringen.
Stop Hate

Hasskriminalität

Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen der Täter bezogen auf die Hautfarbe, Nationalität, Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität, den sozialen Status, das äußere Erscheinungsbild oder einer Beeinträchtigung begangen werden.

Wählen Sie den Notruf 110, wenn Sie sich in einer Notsituation befinden oder jemand umgehend Hilfe benötigt. Über die Internetwache kann jeder Vorfall jederzeit angezeigt werden. Auch auf jedem unserer Polizeiabschnitte kann rund um die Uhr persönlich Strafanzeige erstattet werden.

  • Flyer Stop Hate

    PDF-Dokument (161.6 kB)

Was tue ich, wenn andere in Gefahr sind oder ich Hilferufe höre?

  • Helfen Sie, aber bringen Sie sich nicht in Gefahr!
  • Alarmieren Sie immer zuerst die Polizei über 110!
  • Schließen Sie sich mit anderen Personen zusammen und helfen Sie gemeinsam!
  • Rufen Sie, um die Tat zu unterbrechen und Täter zur Flucht zu bewegen, z. B. mit anderen Personen gemeinsam, dass die Polizei gleich da ist!
  • Bieten Sie der hilfesuchenden oder betroffenen Person Unterstützung an!
  • Prägen Sie sich den Tatablauf und die Täterbeschreibung ein!
  • Bleiben Sie vor Ort bis zum Eintreffen der Polizei und stellen Sie sich als Zeugin/Zeuge zur Verfügung!

Was ist bei einem Polizei-Notruf (110) wichtig?

  • WAS ist passiert? Ereignis, Verletzte, besondere Gefahren
  • WO ist etwas passiert? Notfallort
  • Formulieren Sie Ihr Anliegen möglichst kurz und knapp.
  • Gehen Sie so ruhig wie möglich auf unsere Fragen ein
  • Warten Sie nach der Meldung das Eintreffen der Polizei ab.

Nicht eilbedürftige Sachverhalte können jederzeit über die Internetwache der Polizei Berlin zur Anzeige gebracht werden.

Hilfsangebote für Betroffene von Straftaten

Wenn Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat geworden sind, müssen Sie mit diesem Erlebnis nicht allein zurechtkommen. Hier finden Sie viele nützliche Informationen darüber, was Sie tun können und welche verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Alternativ bietet die Opferhilfe Berlin e.V. unter hilfe-in-berlin.de ein Portal für Betroffene von Straftaten an.