Für die innerbehördliche Korruptionsprävention gilt in der Polizei Berlin die Richtlinie zur Korruptionsprävention mit folgenden wesentlichen Inhalten:
- thematischer Einstieg in die Korruptionsprävention
- Instrumente zur Erschwerung korruptiver Handlungen
- Hinweise auf dienst- und arbeits- sowie strafrechtliche Normen
- Hilfestellungen für den Umgang mit Korruptionsgefährdung.
Mit Erarbeitung dieser Richtlinie hat die Polizei Berlin einen weiteren Schritt zur Verhinderung der Korruption getan und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Handlungssicherheit gegeben.