Im Verwendungszweck ist unbedingt das Aktenzeichen anzugeben.
Bankverbindung:
Für Verwarnungsgelder, Bußgeld- und Kostenbescheide:- Landeshauptkasse Berlin
IBAN: DE50100100100000082102
BIC: PBNKDEFFXXX
- Landeshauptkasse Berlin
IBAN: DE12100100100000137106
BIC: PBNKDEFFXXX
Bei Zahlungen geben Sie bitte immer das Aktenzeichen bzw. Kassenzeichen an.
Bei mehreren Verfahren ist jeweils eine einzelne Überweisung mit jeweils korrekt angegebenen Aktenzeichen erforderlich. Andernfalls können Zahlungen nicht korrekt und zahlungsbefreiend vorgenommen werden!
Überzahlungen
Bitte teilen Sie, unter Angabe des Aktenzeichens, schriftlich ihre vollständigen Kontodaten mit. Sofern der überzahlte Betrag zu einem anderen offenen Verfahren umgebucht werden soll, teilen Sie mir bitte schriftlich das Aktenzeichen des offenen Verfahrens mit.
Ratenzahlung
Nur bei rechtskräftigen und vollstreckbaren Bescheiden besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Hierzu stellen Sie einen schriftlichen Antrag unter Angabe der Aktenzeichen für die Sie eine Ratenzahlung wünschen und fügen Ihrem Antrag einen Nachweis zur Glaubhaftmachung Ihrer finanziellen Situation bei.
Für Verwarnungsgeldangebote besteht rechtlich keine Möglichkeit der Ratenzahlung. Das Ihnen angebotene Verwarnungsgeld dient dazu, das Verfahren schnell und einfach zu beenden. Es muss innerhalb der gesetzlichen Frist in voller Höhe gezahlt werden. Erst mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes wird die Verwarnung wirksam und das Verfahren ist beendet.