Eine Ordnungswidrigkeit ist eine eher geringfügige Verletzung der Rechtsregeln.
Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine tatbestandsmäßige rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (
§ 1 Abs. 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch als Nebenfolge ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.
Der Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z.B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung), aber auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z.B. die Verletzung einer Meldepflicht). Quelle: Wikipedia