Die Polizei ist durch das Gesetz beauftragt, u.a. Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Der Gesetzgeber hat dazu für den Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog aufgestellt, der die Tatbestände zu den einzelnen Gesetzen und Verordnungen aufschlüsselt.
Diese Festlegung von Tatbeständen, einschließlich der Höhe des zu erhebenden Verwarnungs- oder Bußgeldes, gewährleistet bundesweit die Gleichbehandlung bei der Ahndung für alle Verkehrsteilnehmer und ist daher für alle nachvollziehbar.
Im Bußgeldkatalog sind feste Beträge für Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, wie z.B.Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung bzw. Fahrzeug-Zulassungsverordnung und Fahrerlaubnisverordnung als Richt- bzw. Regelsätze vorgegeben. Dabei wird von Fahrlässigkeit und gewöhnlichen Tatumständen ausgegangen. Bei Abweichungen kann die Geldbuße im Rahmen des Ermessens von der Bußgeldstelle erhöht und festgesetzt werden.
Weitere Informationen zu Punkten und der Höhe der Geldbußen und der Verwarnungsgelder finden Sie im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.